Votum fordert Reform des Vermittlergesetzes

Nun hat auch der Hamburger Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa Stellung zur Nachbearbeitung des Vermittlergesetzes genommen.

Im Rahmen der aktuellen Verbandsanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen (BMWi), das die Vermittlerverordnung auswertet, fordert die Interessenvertretung eine weitergehende Reform des Gesetzes.

Mündliche Prüfung soll bleiben

Anders als beispielsweise der der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), Berlin, (cash-online berichtete hier) plädiert Votum dafür, das der mündliche Teil der Sachkundeprüfung beibehalten werde. Allerdings fordern die Mitglieder dringend eine Reform des Prüfungsverfahrens, damit künftig Chancengleichheit für ungebundene Vermittler ? also Makler und Mehrfachagenten – herrscht.

Freie Vermittler werden ungerecht behandelt

Von den ungebundenen Vermittlern wird in der praktischen Prüfung nämlich gefordert, ein Beratungsgespräch zu simulieren, obwohl es ihnen nach der jetzigen Rechtslage untersagt ist, vor der Prüfung Beratungsgespräche zu führen. Der gebundene Vermittler könne hingegen eine Vielzahl von Beratungen vornehmen und dann ohne Prüfungsdruck die praktische Prüfung absolvieren. Besteht er die Prüfung nicht, kann er – anders als bei dem ungebundenen Vermittler ? weiter seinen Beruf ausüben. Demnach würden in der Prüfung trainierte gegen untrainierte Vermittler antreten.

Patronats-Modell als Alternative

Vor diesem Hintergrund hat der Verband das so genannte Patronats-Modell entwickelt. Dieses sieht vor, dass Berufsanfänger für ihre Ausbildung eine vorläufige Registrierung von zwölf Monaten erhalten. Innerhalb dieses Zeitraums werden sie unter dem Patronat eines bereits registrierten Vermittlers tätig, der neben ihnen für ihre Tätigkeit haftet. Auch die vorläufig registrierten Vermittler sollten deshalb eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (VSH) unterhalten. Jeder registrierte Vermittler kann nur für maximal fünf Auszubildende gleichzeitig eine Patronatserklärung erteilen.

?Das Patronats-Modell überträgt das in Deutschland für qualifizierte Berufsabschlüsse bewährte duale Berufsausbildungssystem aus praktischer und schulischer Ausbildung auf den Bereich der ungebundenen Vermittler?, sagt Votum-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Martin Klein. Ohne eine solche Reformierung könne unter Beachtung des grundgesetzlichen Gleichheitsgebots nicht an der mündlichen Prüfung festgehalten werden. (aks)

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