BFH-Entscheid begünstigt Reiche – Nachteile bei Elternunterhalt bleiben

Kürzung der Witwen/r-Rente: Erhält die/der Witwe/r gesetzliche Hinterbliebenenrente, so wird diese an seiner Leitungsfähigkeit bemessen. Das bedeutet, wem mehr als rund 800 Euro monatlich zur Verfügung stehen, etwa durch eigene Vorsorge oder Mieteinnahmen, dem wird diese Rente gekürzt gegebenenfalls bis auf Null. Daran ändert auch eine Pflegebedürftigkeit nichts. Das bedeutet: erst kürzt der Staat die Rente, damit erhöht sich der Fehlbetrag für den Pflegebedarf, den die Kinder durch Elternunterhalt ausgleichen müssen.

BFH-Urteil: Entlastung für Reiche

Fazit: Die neue Entlastung für Reiche spaltet unsere Gesellschaft noch mehr. Für jeden, der durchschnittlich vermögend ist, sein Leben lang gearbeitet und Kinder erzogen hat, ist die eigene Pflegebedürftigkeit eine große finanzielle Herausforderung.

Die Lösung mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen, nutzen noch längst nicht alle. Doch nur bei Vermögenden reicht die monatliche Liquidität aus, um die Pflegekosten von 3.000 bis 4.000 Euro tragen zu können. Vermögen bleibt dann erhalten und pflegende Kinder werden mit dem Pflegefreibetrag für die Erbschaftssteuer belohnt.

Im konkreten Fall, der zum neuen Urteil führte, wurden rund 800.000 Euro vererbt. Hier bringt die Rechtsprechung dem Erben rund 3.000 Euro Steuerentlastung. Je höher das Erbe, desto höher die Entlastung.

Ist hingegen kein Vermögen da, so zahlt das Kind, das fleißig oder sparsam ist und außerdem meist im Konflikt seinen Anteil von den Geschwistern einfordern muss. Häufig pflegt die Tochter – und der Sohn erhält trotzdem das gleiche im Todesfall. Der Staat kürzt die gesetzliche Witwenrente auch bei Pflegebedürftigkeit und die Kinder zahlen damit mehr Elternunterhalt.

Gerade dadurch, dass mit den Babyboomern in circa zwanzig Jahren ein Großteil der Bevölkerung pflegebedürftig ist, muss die Gesellschaft besser vorbereitet sein und die Politik ist aufgerufen, gerechte Lösungen zu schaffen.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Foto: Institut Generationenberatung


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