Achtung, Erbe! Welche Steuerfallen beim Nachlass lauern

Auch bei erwartet hohem Wertzuwachs, wie beispielsweise bei einem Grundstück, lohnt sich häufig eine frühzeitige Übertragung an Angehörige. Gleichzeitig sollten frühe Hinterlassenschaften gut durchdacht sein, immerhin bildet das eigene Vermögen auch die Absicherung fürs Alter.

Dafür trifft der Gesetzgeber einige Regelungen: Bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Geber selbst in finanzielle Not gerät.

Inanspruchnahme des Nießbrauchs vorteilhaft

Und bei Immobilien kann die Inanspruchnahme des Nießbrauchs dem Wohltäter eine lebenslange Unterkunft oder künftige Mieteinnahmen sichern, wenn dies bei der Schenkung vereinbart wurde.

Das Gesetz ermöglicht zudem eine steuerfreie und wertmäßig unbeschränkte Übertragung des Eigenheims an den Ehegatten oder Lebenspartner, wobei keine Schenkungssteuer anfällt und auch der Freibetrag unberührt bleibt – diese Vorschrift findet jedoch nur zu Lebzeiten beider Partner Anwendung.

Will also ein Ehemann seiner Ehefrau zu einem späteren Zeitpunkt Vermögen übertragen, so steht der persönliche Freibetrag dafür in vollem Umfang zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt jedoch auch nach dem Ableben des Erblassers eine Übertragung des Eigenheims auf den Ehepartner oder die Kinder von der Steuer befreit.

Jedoch kann diese rückwirkend entfallen, wenn der Begünstigte innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb die Immobilie nicht mehr als eigenen Wohnsitz nutzt.

Seite drei: Erblasser im Ausland: Länderspezifische Regelungen beachten

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