§34i GewO: Sachkundeprüfung für Immobilienkreditvermittler kommt

Regierungsdirektorin Martina Giesler gab auf dem 11. AfW-Hauptstadtgipfel einen Überblick über den Gesetzentwurf §34i GewO zur Regulierung der Finanzierungsvermittlung bei Wohnimmobilien. Demnach sind eine Sachkundeprüfung sowie eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung für erfahrene Kreditvermittler geplant.

Die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist bis 2016 in deutsches Recht umzusetzen.

Bisher war die Kreditvermittlung über den Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer speziell Kredite für Wohnimmobilien vermittelt, wird künftig über einen neu geschaffenen Paragraf 34i GewO reguliert. Damit erfüllt der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie („Mortgage Credit Direktive“), die bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Auf dem 11. Hauptstadtgipfel des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) Anfang Juli in Berlin lieferte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Einblick, mit welchen gewerberechtlichen Vorgaben Vermittler rechnen müssen. „Die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie ins Gewerberecht werden sich systematisch unter anderem an der bereits durchgeführten Regulierung der Finanzanlagenvermittlung nach Paragraf 34f orientieren“, berichtete Regierungsdirektorin Giesler. Es werde einen Sachkundenachweis mit Prüfung bei der IHK, eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierung der Immobilienkreditvermittler geben.

Keine Prüfung für „Alte Hasen“

Der AfW schätzt, dass rund 15.000 bis 20.000 Vermittler unter den neuen Paragrafen 34i fallen werden. „In einer Online-Umfrage wurden über 600 Vermittler befragt. Demnach werden im Schnitt 17 Finanzierungen pro Jahr mit einer durchschnittlichen Kreditsumme in Höhe von 170.000 Euro pro Jahr vermittelt“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Die Kredite seien insbesondere für das Cross-Selling ein wichtiges Produkt, da die Immobilienfinanzierung häufig zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Hinterbliebenenabsicherung vermittelt werde.

[article_line type=“most_read“]

Die künftig geforderte Sachkunde umfasst nach den Vorgaben der  Richtlinie unter anderem angemessene Kenntnisse über die Kreditprodukte, die Rechtsvorschriften für Verbraucherkreditverträge, die Bewertung von Sicherheiten, die Verfahren des Immobilienerwerbs und die Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit. Laut der Regierungsdirektorin soll es eine Übergangsfrist bis 2017 geben, dann muss spätestens die 34i-Erlaubnis vorliegen. Für erfahrene Vermittler ist eine Alte-Hasen-Regelung geplant, die sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Sachkundeprüfung befreit.

 

Seite zwei: Gesetzentwurf sieht keine Beratungsprotokolle vor

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments