?Ratingkodex? des VGF

Der Verband geschlossene Fonds e.V. (VGF), Berlin, hat ?Grundsätze zur ordnungsgemäßen Bewertung von geschlossenen Fonds und ihrer Anbieter? veröffentlicht. Dieser ?Ratingkodex? enthält ?Wohlverhaltensregeln für Personen und Unternehmen, die geschlossene Fonds und ihre Anbieter bewerten?, so die Mitteilung des Anbieterverbands.

Die Grundsätze beziehen sich unter anderem auf die Bereiche Unabhängigkeit, Objektivität und Integrität sowie die Beziehungen zwischen Analysten und Emittent/Anbieter. Der VGF hat das Grundsatzpapier nach eigenen Angaben mit ?mehreren namhaften Rating- und Analyseinstanzen abgestimmt?, darunter die Ratingagentur G.U.B., die wie cash-online zur cash.medien AG, Hamburg, gehört.

Die Mitglieder des Verbands seien sich einig, ?die Grundsätze zur Grundlage für die Zusammenarbeit mit Ratingagenturen und selbständigen Analysten zu machen.?, kündigt VGF-Sprecher und Hauptgeschäftsführer Eric Romba an. Die Einhaltung der Grundsätze soll von den Analysten und Agenturen jedes Jahr erklärt werden, heißt es in dem Kodex. Die Erklärungen werden auf der Webseite des Verbands veröffentlicht.

Die G.U.B. gab gegenüber dem VGF die folgende Stellungnahme ab: ?Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir zunächst nochmals festhalten, dass wir den VGF grundsätzlich nicht für die geeignete Instanz halten, um ?Wohlverhaltensregeln? für die Bewertung seiner Mitgliedsunternehmen bzw. ihrer Produkte aufzustellen. Wir möchten ferner klarstellen, dass das Papier nicht mit uns ?abgestimmt? wurde, sondern wir lediglich zu einem Entwurf aus Ihrem Hause Stellung genommen haben. Allerdings sind die wesentlichen Kritikpunkte unsererseits – mit Ausnahme der o.g. grundsätzlichen Vorbehalte – in der Endfassung des Papiers berücksichtigt worden. Daher entspricht die Arbeit der G.U.B. bereits den vom VGF beschriebenen Grundsätzen. Dies wird insofern auch zukünftig der Fall sein.? (sl)

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