Finanz- und Justizministerium überarbeiten Kreditrichtlinie

Die Bundesregierung hat die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) nach Auffassung von Vertretern aus Politik, Finanz- und Bauwirtschaft zu streng gefasst. Nun haben sich das Finanz- und Justizministerium darauf geeinigt, die Vorgaben zu überarbeiten.

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Nach Kritik aus der Finanz- und Bauwirtschaft haben sich das Finanz- und Justizministerium darauf geeinigt, die Umsetzung der Richtlinie zu überarbeiten.

Nach Kritik aus der Finanz- und Bauwirtschaft werden die Vorgaben für die Kreditvergabe an Häuslebauer überarbeitet. Das Finanz- und das Justizministerium verständigten sich nach Angaben vom Dienstag darauf, gesetzliche Klarstellungen zur sogenannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) vorzunehmen. Dem Vernehmen nach geht es um Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren.

Benachteiligung von älteren Menschen und Familien

Hintergrund ist eine seit März geltende EU-Richtlinie, mit der eine zu laxe Vergabe von Darlehen für den privaten Wohnungsbau und damit eine Immobilienblase verhindert werden soll – letztlich zum Schutz der Verbraucher. Auch deutsche Geldhäuser sind verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu prüfen und zu dokumentieren.

Wirtschaftsverbände, Länder und Vertreter der Koalition hatten der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Umsetzung überzogen zu haben. Vor allem ältere Menschen und junge Familien hätten Probleme, ein Darlehen für die eigenen vier Wände zu bekommen, wurde geklagt. Von einem Einbruch bei Krediten für Wohnimmobilien in Folge der EU-Richtlinie war die Rede.

Zahlen belegten diesen Zusammenhang aber kaum oder nicht. Auch für Bundesbank und Verbraucherschützer waren die behaupteten Rückschläge nicht nachvollziehbar.

Darlehensvergabe an Tilgung zu Lebzeiten gekoppelt

Nach den bisherigen Vorgaben dürfen Darlehen nur gewährt werden, wenn die laufenden Einnahmen der Kunden reichen, um zu Lebzeiten das Geld zurückzahlen zu können. Banken können nicht mehr auch darauf schielen, dass die Immobilie selbst eine Sicherheit ist und zu Geld gemacht werden könnte.

Hat eine Bank gegen Dokumentationspflichten verstoßen, so dass trotz fehlender Kreditwürdigkeit ein Vertrag zustande gekommen ist, kann der Kunde den Kreditvertrag jederzeit kündigen – ohne eine „Vorfälligkeitsentschädigung“ zahlen zu müssen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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