Rauchmelder: BGH entscheidet über Zuständigkeiten

Wer entscheidet über Anschaffung und Wartung von Rauchmeldern in einem Haus mit Eigentumswohnungen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag in Karlsruhe über einen entsprechenden Streit in Nordrhein-Westfalen verhandelt (Az. V ZR 273/17).

Ein Vermieter mehrerer Wohnungen hat das Recht, seine Wohnungen einheitlich mit Rauchmeldern auszustatten.

Hintergrund ist der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, der die gemeinsame Anschaffung und Wartung für alle 32 Wohnungen einer Wohnanlage vorsieht.

Mehrere Eigentümer hatten aber bereits eigene Rauchmelder installiert und wollten von dem Beschluss ausgenommen werden. Ein Urteil soll am 7. Dezember verkündet werden.

Rauchmelder sind Gemeinschaftseigentum

Die Vorinstanzen hatten im Sinne der Eigentümergemeinschaft entschieden. Laut Urteil des Landgerichts Düsseldorf gehören gemeinsam angeschaffte Rauchmelder ins Gemeinschaftseigentum und seien von der Gemeinschaft instandzuhalten.

Eine Regelung aus einer Hand sei aus versicherungsrechtlichen Gründen nachvollziehbar, die finanzielle Mehrbelastung der Kläger gering.

Seite zwei: Richterin verwies auf frühere Entscheidung

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