Berlin: CDU und FDP reichen Verfassungsklage gegen Mietendeckel ein

Dunkle Wolken über Berlin: Der Mietendeckel wird ein Fall für das Landesverfassungsgericht

Der Mietendeckel in Berlin wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus kündigten an, ihre schon seit längerem in Aussicht gestellte Normenkontrollklage am 25. Mai 2020 einzureichen.

Der Mietendeckel in Berlin wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus kündigten an, ihre schon seit längerem in Aussicht gestellte Normenkontrollklage am 25. Mai 2020 einzureichen.

Auch das Bundesverfassungsgericht überprüft das bundesweit einmalige Gesetz, das den zuletzt stetigen Anstieg der Mieten in Berlin bremsen soll. FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten ihre Verfassungsklage am 6. Mai auf den Weg gebracht. Sie gehen davon aus, dass der Deckel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Seit 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Der Mietendeckel ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23. November sollen Mieter überhöhte Bestandsmieten senken können. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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