Mieter und Vermieter müssen noch auf Mietendeckel-Urteil warten

Foto: Picture Alliance
Seit dem 23. Februar sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab übernächstem Jahr dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Mietendeckels in Berlin steht noch nicht fest, wann das Bundesverfassungsgericht über das umstrittene Gesetz entscheidet. Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU hatten eine Normenkontrollklage dagegen eingereicht.

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Mietendeckels in Berlin steht noch nicht fest, wann das Bundesverfassungsgericht über das umstrittene Gesetz entscheidet. Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU hatten eine Normenkontrollklage dagegen eingereicht.

Das Verfahren sei in Bearbeitung, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Entscheidungstermine oder Termine für etwaige mündliche Verhandlungen seien aber nicht absehbar.

Seit dem 23. Februar sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab übernächstem Jahr dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. In vielen Inseraten steht neben der Mietendeckel-Miete inzwischen eine oft deutlich höhere sogenannte Schattenmiete. Sie gilt, wenn der Mietendeckel gerichtlich gekippt werden sollte. Umstritten ist, ob in diesem Fall auch Nachzahlungen fällig würden.

Das Gesetz gilt als Prestigeprojekt des rot-rot-grünen Senats. Es soll verhindern, dass die Mieten in der Hauptstadt weiter so schnell steigen wie in den vergangenen Jahren. Doch auch am Verfassungsgerichtshof von Berlin wird das Mietendeckel-Gesetz angegriffen, hier haben Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses von FDP und CDU Klage eingereicht. Sie kritisieren den umfassenden Eingriff in Grundrechte der Eigentümer.

Am Bundesverfassungsgericht geht es um die Frage, ob das Land Berlin überhaupt solche Gesetze erlassen darf oder ob dies ausschließlich Sache des Bundes ist. Karlsruhe hat zwar schon Eilanträge gegen den Mietendeckel zurückgewiesen, sich in dieser grundsätzlichen Frage aber noch nicht festgelegt. (dpa-AFX)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments