Plausibilitätsprüfung: Das meinen die Anwälte wirklich

Das soll nicht heißen, dass der Vertrieb auf eine Plausibilitätsprüfung verzichten sollte und externe Unterstützung dabei nutzlos wäre. Schließlich bietet auch G.U.B. Analyse solche Prüfungen an. Am Ende jedoch bleibt stets der Vertrieb gegenüber dem Kunden verantwortlich.

Insofern ist auch der Nutzen einer eventuellen Haftungsübernahme des externen Dienstleisters für seine Prüfung fraglich, unabhängig von deren tatsächlicher Durchsetzbarkeit im Einzelfall. Denn bei etwaigen Haftungsklagen steht immer zunächst der Vermittler im Feuer.

Ob er sich im Fall einer Verurteilung bei dem Prüfer (bzw. dessen Versicherung) oder seiner eigenen, obligatorischen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schadlos hält, ist im Zweifel zweitrangig. Viel wichtiger ist, die Wahrscheinlichkeit für solchen Ärger möglichst gering zu halten.

Das geht entweder durch ausschließlich erfolgreiche Fonds (weil es dann keine Kläger gibt), was sich aber nie sicher vorhersagen lässt. Oder durch die Verwendung einwandfreier Prospekte – wie auch immer der Vertrieb das herausfindet. Gefakte Prüfaufträge jedenfalls werden dabei kaum weiterhelfen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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