Neues aus der (Bundes-)Anstalt: Der Bafin-Pranger

Das klingt bedrohlich und die Veröffentlichung dieser Informationen kann für die betroffenen Unternehmen ziemlich unangenehm sein – auch weil die dürren Mitteilungen nichts zum Ausmaß der Verfehlungen enthalten und damit offen lassen, ob es sich nur um Formalitäten handelt oder ob bei den Instituten das komplette Chaos herrscht und sie kurz vor der Pleite stehen.

Zudem fehlt eine weitere wichtige Information: Ob die Getadelten die Mängel inzwischen abgestellt haben oder wieviel Zeit die Behörde ihnen dafür gegeben hat.

Auch das belegt, dass die Veröffentlichungen nicht etwa der Information des Kapitalmarkts dienen, sondern nur der zusätzlichen Bestrafung der Betroffenen und als Abschreckung für andere – ein Pranger eben.

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Pranger-Paragraf auch für Vermögensanlagen

Bislang bezieht sich all das nur auf Verstöße gegen das KWG und angrenzende Vorschriften. Doch mit dem Kleinanlegerschutzgesetz soll auch in das Vermögensanlagengesetz ein Pranger-Paragraf für Bußgeldentscheide eingefügt werden und es ist vorhersehbar, dass bald Stimmen laut werden, die Veröffentlichungen auf weitere Finanzmarktgesetze auszuweiten.

Kaum ein Politiker wird dann wohl zu widersprechen wagen. Schließlich droht sonst angesichts des populären Banken-Bashings womöglich ein Shitstorm, also ein virtueller Mob, bei dem sich die entrüsteten Trolle noch gegenseitig anstacheln.

Mob – auch so ein etwas angestaubter Begriff aus einer längst vergangenen Epoche, der wieder zunehmend an Aktualität gewinnt. Nicht nur in Bezug auf die Finanzbranche droht eine Entwicklung, bei der einige der Bräuche aus ziemlich düsteren Zeiten in digitalem Gewand zurückzukehren scheinen.

Sicherlich hat der Bafin-Pranger nicht die gleiche Dimension wie der am Pfingstmontag bekannt gewordene Schweizer Steuer-Pranger, an dem die Namen mutmaßlicher(!) Steuerhinterzieher veröffentlicht wurden. Beide gehen jedoch in die selbe Richtung.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Anna Mutter

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