Unisex-Tarife: Aktuare warnen vor Gleichmacherei

Nach Auffassung der DAV ist es auch in Zukunft zwingend notwendig, die geschlechterabhängige Lebenserwartung sowie weitere in der Vergangenheit beobachtete statistische Unterschiede zu berücksichtigen.

Der Frauentarif in der Kfz-Versicherung könnte beispielsweise nicht mehr angeboten werden, da in der Kalkulation von einem identischen Fahrverhalten von jungen Männern und jungen Frauen ausgegangen werden müsste. In der Lebensversicherung, insbesondere der privaten Rentenversicherung, ist die unterschiedliche Kalkulation der Tarife nach dem Geschlecht elementar, so die DAV. Private Rentenversicherungen, Grundpfeiler der individuellen Altersvorsorge, würden für Männer wegen der höheren Lebenserwartung von Frauen extrem unattraktiv und vielfach nicht mehr nachgefragt werden – für die Aktuare ein unter sozialpolitischen Gesichtspunkten sehr bedenkliches Szenario.

Insbesondere die Forderung der Generalanwältin, dass nach einem Übergangszeitraum von drei Jahren auch bei bestehenden Verträgen eine Differenzierung nach Prämien und Leistungen für Männer und Frauen nicht mehr erlaubt sein soll, könne nicht hingenommen werden. Die Kosten lägen alleine in der Lebensversicherung nach ersten Schätzungen jenseits von 30 Milliarden Euro und würden zu dramatischen Finanzierungsschwierigkeiten bei den deutschen Lebensversicherern führen. (hb)

Foto: Shutterstock

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