Kinderversicherungen: Aller Anfang ist schwer

„Wie selten braucht man das?“, heißt es dann oft. „Es wird also nach Kompromissen gesucht. Eine gute Kinderunfallversicherung kostet nicht viel und ist immer noch besser als gar kein Schutz“, erklärt der Makler. Auch der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt besorgten Eltern den Abschluss einer Kinderunfallversicherung und betont zugleich, dass die Grundlage für eine auskömmliche Kinderabsicherung mit einem guten Versicherungsschutz der Eltern gebildet werde.

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„Vorrangig sollte für Eltern immer die Absicherung existenzieller Risiken sein. Dass bedeutet für uns auch, dass an erster Stelle immer die Absicherung der Eltern und deren Existenz steht“, sagt Bianca Boss, Pressereferntin des BdV. So sollten beide Partner über Berufsunfähigkeits– also auch Risikolebensversicherungen verfügen. Im Hinblick auf den Schulbeginn, der auch mit gefährlichen Verkehrssituationen auf dem Schulweg einhergehen kann, rät Boss zudem: „Eltern die noch keine gute Privathaftpflichtversicherung haben, sollten dringend eine abschließen.“

Existenzielle Risiken absichern

Für den Fall, dass die Privathaftpflichtpolice für die ganze Familie bestehe, sei auch das Kind mit versichert. Zugleich stellt die BdV-Expertin klar: „Verursacht der Schulanfänger einen Verkehrsunfall, weil er etwa unachtsam über die Straße gelaufen ist, kann er für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden. Denn Kinder sind bis zu ihrem vollendeten siebten Lebensjahr nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze sogar auf das zehnte Lebensjahr.“ Daher sollten Eltern Forderungen des Unfallgegners nicht nachgeben, rät Boss, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten.

Der prüfe die Haftungsfrage und wehre unberechtigte Ansprüche nötigenfalls vor Gericht ab. Darüber hinaus gehöre eine eigene Unfallversicherung für das Kind „auf jeden Fall in die Schultüte“, fährt Boss fort. So zahlt die gesetzliche Unfallversicherung zwar bei Unfällen, die in der Schule passieren sowie auf dem Weg dorthin beziehungsweise von dort zurück nach Hause. Für Unfälle in der Freizeit gilt dies aber nicht. (lk)

Lesen Sie den vollständigen Artikel zu Wohntrends in der Cash.-Ausgabe 12/2014.

Foto: Holger Martens

 

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