BRSG 2018: Viel Potenzial für Vermittler in der bAV-Beratung

Beide Maßnahmen müssen derzeit noch durch die Tarifvertragsparteien mit konkreten Regelungen zum Leben erweckt werden. Wir sehen diesem neuen Modell mit Spannung entgegen, wobei wahrscheinlich erst Ende 2018 mit konkreten Lösungen zu rechnen sein dürfte, da die Verhandlungen jetzt erst anlaufen.

Unabhängig davon, welche Rahmendaten und Details am Ende dabei herauskommen: Auf erfahrene, breit aufgestellte Partner werden die Tarifparteien nicht verzichten können. Das gilt sowohl für das Know-how bei der Kapitalanlage, als auch für die Gestaltung von Konsortien oder der fachlichen Beratung.

Als Swiss Life Deutschland, und speziell mit Blick auf unsere Niederlassung in Garching als erfahrener Konsorte und mit nachweislicher Kompetenz als Konsortialführer, sehen wir uns hier sehr gut aufgestellt.

Update für die bestehende bAV-Welt

Im Zuge des BRSG wurde auch an Stellschrauben der bisherigen Welt der bAV mit ihren fünf Durchführungswegen gedreht – mit sehr guten Ergebnissen:

Zuerst einmal fällt die deutliche Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens ins Auge. In den versicherungsförmigen Durchführungswegen wird der Förderrahmen von 4 Prozent auf 8 Prozent verdoppelt. Da die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung die Basis für diese Beiträge bildet, ist dieser Förderrahmen durchgehend dynamisch gestaltet.

Ebenso gibt es eine deutliche Vereinfachung bezüglich alter Verträge. Bestehende Direktversicherungen mit Förderung nach Paragraf 40b EStG werden nur noch mit ihrem tatsächlichen Beitrag angerechnet. Eine komplexe rechtliche Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusage entfällt. Das macht es einfacher, die bAV in einem einzelnen Durchführungsweg umzusetzen und damit die Komplexität deutlich zu reduzieren.

Sowohl für die neue als auch die bisherige bAV-Welt wird es einen verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung geben, der sich an den eingesparten Sozialabgaben durch die Umwandlung orientiert. Dieser Zuschuss wirkt für die Arbeitnehmer wie ein Renditeturbo, denn er fließt in deren Verträge und wird sofort unverfallbar.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber einen steuerlichen Anreiz geschaffen, damit Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bei einem Einkommen von bis zu 2.200 Euro im Monat eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusage zukommen lassen.

Ein ganz wichtiger Baustein ist zudem der neu eingeführte Freibetrag in der Altersvorsorge bei der Anrechnung auf die Grundsicherung. Das sorgt für eine echte Motivation zur Eigenvorsorge für Geringverdiener und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiographien. Das Zeichen, was hier gesetzt wird, lautet ganz klar: Eine bAV lohnt sich jetzt wirklich für alle.

 

Seite drei: Arbeitgeber brauchen jetzt die Unterstützung ihrer Vermittler

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