Wenn die Kfz-Versicherung Wildschäden nicht mit einschließt

2018 gab es rund 270.000 Wildunfälle mit Kfz-Beteiligung. Doch nicht immer kommt die Kfz-Versicherung für die Unfälle auf. Es lohnt sich in jedem Fall, die Versicherung zu checken.

Kollision zwischen Wildtieren und Kfz sind traurige Realität auf deutschen Straßen.

Auf Deutschlands Straßen ist in dem kommenden Wochen Vorsicht geboten. Gerade während der Dämmerung kommt es in dieser Jahreszeit aufgrund von vermehrtem Wildwechsel häufiger zu Zusammenstößen mit Hirschen, Rehen und Wildschweinen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Autoversicherer hierzulande 2018 rund 268.000 Wildunfälle registriert.

„Für Schäden, die durch Zusammenstöße mit Haarwild entstehen, kommt die Kaskoversicherung auf. Damit sind aber nicht Unfälle mit Tieren jeder Art versichert“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der BdV empfiehlt Kfz-Haltern, zu prüfen, ob ihre Police diesen erweiterten Wildschadenschutz mit einschließt.

Eine Kollision mit Haarwild ist sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung versichert. Zum Haarwild zählen unter anderem Damm- und Rotwild, Füchse, Feldhasen, Fischotter und Dachse.

Darüber hinaus gibt es aber auch immer wieder Unfälle mit Federwild sowie Nutz- und Haustieren wie Schafen, Hunden und Katzen. Auch Zusammenstöße mit Wölfen und eingewanderten Tieren wie Waschbären kommen immer häufiger vor.

„Unfälle mit diesen Tieren sind nur dann Teil des Versicherungsschutzes, wenn in den Versicherungsbedingungen Kollisionen mit Tieren aller Art eingeschlossen sind“, erläutert BdV-Pressesprecherin Boss. „Auf diese sogenannte erweiterte Wildschadenklausel sollte am besten vor Abschluss eines Vertrages geachtet werden.“

Nehmen Kfz-Halter die Teilkaskoversicherung infolge eines Wildunfalls in Anspruch, hat das übrigens keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Anders verhält es sich in der Vollkaskoversicherung: Hier erfolgt bei Schadenregulierung in Folge eines Wildunfalls regelmäßig eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Grundsätzlich gilt: Nach einem Wildunfall sollten Betroffene die Polizei rufen, den Schaden durch Fotos dokumentieren und umgehend bei ihrer Kfz-Versicherung melden. (dr)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments