Saison 22/23: Grüne Versicherungskennzeichen für Mopeds, Roller & Co.

Foto: BdV
Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Am 1. März 2022 fällt der Startschuss für das neue Roller-, Mofa- und Moped-Versicherungsjahr. Dann müssen Fahrerinnen und Fahrer ihre alten blauen Versicherungskennzeichen durch neue grüne Plaketten ersetzen. Wer "Schwarzfährt", riskiert viel.

„Nur wer mit einem gültigen Kennzeichen unterwegs ist, kann sich unbesorgt mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Wer es unterlässt, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz“, betont Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter nicht vergessen

Auch für Zweiräder mit Elektroantrieb müssen teilweise grüne Kennzeichen besorgt werden. Dazu zählen Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h. Nicht jedoch E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 25 km/h. E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge immer der Versicherungspflicht. Sie dürfen nur mit einer gültigen Versicherungsplakette in Betrieb genommen werden.

Haftpflicht ist Pflicht, Teilkaskoversicherung kann, muss aber nicht

Wenn es um die Absicherung von Moped, Roller & Co. geht, steht an erster Stelle der Haftpflicht-Versicherungsschutz. Fahrer und Fahrerinnen eines Rollers, die mindestens 23 Jahre alt sind, bekommen den Haftpflicht- Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beispielsweise schon für rund 40 Euro im Jahr.  Das Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer.

Eine weitere Absicherung kann über die Teilkaskoversicherung erfolgen. Diese sichert das Moped oder versicherungspflichtige Bike zum Beispiel gegen Schäden durch Brand, Explosion, Hagel- und Sturmschäden, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art ab.

Teilkasko mach Sinn

„Bei der Teilkaskoversicherung sollten Versicherte ihr Augenmerk darauf legen, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Denn nur unter dieser Voraussetzung leistet die Versicherung auch, wenn man etwa sein Moped trotz Hochwasserwarnung in einer gefährdeten Region abstellt und es dann durch das Wasser beschädigt werden würde“, so Boss.

Gut zu wissen: Wer im Schadenfall als Unfallopfer nur das Kennzeichen des beteiligten Mopeds oder Mofas hat, kann über den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermitteln.

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