Wer kurz vor der Auszahlung einer Lebensversicherung steht, sollte den Umgang mit dem Kapital sorgfältig planen. Statt die gesamte Summe kurzfristig auszugeben, kann es sinnvoll sein, einen Teil gezielt wieder anzulegen. Häufig dienten die Verträge ursprünglich dem Aufbau der Altersvorsorge – ein Ziel, das auch nach der Auszahlung weiterverfolgt werden kann, wie der Versicherer W&W betont.
Eine strukturierte Aufteilung des Kapitals hilft, unterschiedliche finanzielle Ziele zu berücksichtigen. Neben der freien Verwendung für größere Anschaffungen oder Wünsche bietet sich die Wiederanlage an, etwa zur Ergänzung der privaten Altersvorsorge. Laut W&W lässt sich so die ursprüngliche Funktion der Lebensversicherung sinnvoll fortführen.
Um ausreichend Zeit für diese Entscheidungen zu gewinnen, bieten Versicherer Übergangslösungen an. Nach Angaben von W&W kann das ausgezahlte Kapital etwa zunächst auf einem sogenannten „Parkkonto“ geparkt werden. Das ermöglicht es, Anlageoptionen in Ruhe zu prüfen und Entscheidungen ohne Zeitdruck zu treffen.
Die Optionen für die Verwendung des Kapitals sind breit gefächert. Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung, um eine lebenslange Zusatzrente aufzubauen. Alternativ kann das Geld in die eigene Immobilie investiert werden, etwa für Modernisierungen oder zur Reduzierung bestehender Verbindlichkeiten.
Darüber hinaus lässt sich ein Teil des Kapitals nutzen, um Versorgungslücken zu schließen. Dazu zählen etwa unzureichende Absicherungen im Bereich Berufsunfähigkeit oder Pflege. Die gezielte Verwendung kann dazu beitragen, die finanzielle Stabilität langfristig zu stärken.
Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Faktoren wie Alter, bestehende Vorsorge, Risikoneigung und Liquiditätsbedarf spielen dabei eine zentrale Rolle.
Steuerliche Aspekte beachten
Auch steuerliche Fragen sind bei der Auszahlung relevant. Grundsätzlich wird nicht die gesamte Auszahlung besteuert, sondern nur der Ertrag – also die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und ausgezahltem Betrag. Diese Erträge gelten als Kapitaleinkünfte und unterliegen in der Regel der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Für ältere Verträge gelten besondere Regeln. Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen und erfüllt bestimmte Mindestlaufzeiten und Einzahlungsdauern, bleibt die Auszahlung häufig steuerfrei. Bei neueren Verträgen greift das Alterseinkünftegesetz.
Dabei gilt: Ist die versicherte Person bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt und lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre, muss nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden. Wird statt einer Einmalzahlung eine lebenslange Rente gewählt, greift die Ertragsanteilsbesteuerung, bei der lediglich ein altersabhängiger Teil der Rentenzahlung steuerpflichtig ist, so W&W.
Versicherer informieren ihre Kundinnen und Kunden in der Regel rechtzeitig über den bevorstehenden Ablauf. Das bietet die Möglichkeit, frühzeitig eine Strategie für die Verwendung des Kapitals zu entwickeln.















