Ein Rotweinfleck auf dem hellen Teppich, ein Kratzer im Esstisch, eine zerbrochene Vase: Ein Missgeschick in einer gemieteten Unterkunft ist schnell passiert – und Vermieter dürfen dafür Ersatz verlangen. Doch welche Versicherung zahlt? Das hängt von der Art des Schadens ab. „Ob die private Haftpflicht bei Mietsachschäden zahlt, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Versicherte sollten ihre Police daher genau prüfen“, sagt Bianca Boss, Vorständin des Bunds der Versicherten (BdV).
Bei Einbruchdiebstahl in der abgeschlossenen Ferienunterkunft ist dagegen die Hausratversicherung mit integrierter Außenversicherung zuständig – sofern diese im Vertrag enthalten ist.
Hausratversicherung: Schutz auch im Urlaubsdomizil
Die Außenversicherung der Hausratpolice sorgt dafür, dass der eigene Hausrat vorübergehend auch außerhalb der eigenen vier Wände abgesichert ist. „Die Außenversicherung sorgt dafür, dass der eigene Hausrat auch im Urlaubsdomizil geschützt ist, egal ob im Inland oder im Ausland“, sagt Boss. Sie greift damit auch dann, wenn in eine abgeschlossene Ferienunterkunft eingebrochen wird. Die Schutzdauer variiert je nach Vertrag; häufig sind mindestens drei Monate vorgesehen.
Grenzenlos ist der Schutz allerdings nicht. Häufig ist die Erstattung auf einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme gedeckelt – etwa auf zehn oder 20 Prozent. Bestimmte Gegenstände wie Bargeld oder Wertsachen sind mitunter ganz ausgeschlossen oder nur eingeschränkt mitversichert. Ein Blick auf Leistungsausschlüsse und Entschädigungsgrenzen lohnt sich daher vor dem Urlaub.
Auch bei Raub – wenn also jemand unter Gewaltandrohung zur Herausgabe von Gegenständen gezwungen wird – leisten viele Hausratversicherungen. Zwei Voraussetzungen sind dabei entscheidend: Die Tat muss vor Ort stattgefunden haben, und der Vorfall sollte umgehend der Polizei gemeldet werden.
Private Haftpflicht: Wenn Inventar zu Bruch geht
Wird das Inventar der Unterkunft versehentlich beschädigt, ist die private Haftpflichtversicherung gefragt. „Entscheidend ist, dass Mietsachschäden an beweglichem wie unbeweglichem Inventar in der Police enthalten sind, sonst bleibt man am Ende auf den Kosten sitzen“, sagt Boss. Der Haken: Manche Verträge decken genau solche Schäden nur begrenzt ab oder klammern sie aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft die Bedingungen vorab oder fragt direkt beim Versicherer nach – idealerweise schriftlich.
Akkubrand in der Ferienwohnung: unterschätztes Risiko
Ein weiteres Risiko, das im Urlaub oft unterschätzt wird: Lithium-Ionen-Akkus in Handys, E-Bikes oder Powerbanks können sich entzünden – etwa durch ein beschädigtes Kabel, ein älteres Gerät oder ein ungeeignetes Ladegerät. Kommt es dadurch zu einem Brandschaden in der gemieteten Unterkunft, kann erneut die private Haftpflichtversicherung einspringen. „Das Risiko von Akkus in Handys, E-Bikes oder Powerbanks wird schnell unterschätzt. Entscheidend ist, dass sowohl das Inventar als auch die gemieteten Räume vom Versicherungsschutz umfasst sind“, sagt Boss. Vor dem Hintergrund lohnt vor dem Urlaubsantritt ein Blick die Versicherungsbedingungen.













