Der Bergsommer lockt mit Klettersteigen, Trekkingrouten und E-Bike-Touren. Doch die Zahl der Notfälle steigt mit der Beliebtheit des Alpinsports. Die Bergrettung Tirol verzeichnete im vergangenen Jahr mit 4.019 Einsätzen einen neuen Höchststand, in Bayern rückten die Einsatzkräfte 2025 sogar zu mehr als 9.000 Einsätzen aus. Wer in diesem Sommer in die Berge fährt, sollte deshalb nicht nur die richtige Ausrüstung dabei haben, betont daher auch der Bund der Versicherten (BdV).
Laut dem BdV ist die Auslandsreisekrankenversicherung der wichtigste Schutz für jeden Auslandsaufenthalt. „Wer ins Ausland reist, sollte unabhängig vom Reiseziel eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Sie ist die wichtigste Reiseversicherung überhaupt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland oft nur eingeschränkt und übernimmt vor allem keinen medizinisch notwendigen Rücktransport“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim BdV. Ein guter Tarif deckt neben Arzt- und Krankenhauskosten auch den Transport vor Ort und den medizinisch sinnvollen Rücktransport ab.
Im Bergurlaub kommt ein spezifisches Kostenrisiko hinzu, das viele unterschätzen: Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Rettung und Bergung juristisch wie versicherungstechnisch relevant. Eine Rettung liegt vor, wenn eine verletzte oder erkrankte Person aus einer akuten Notlage befreit und medizinisch versorgt werden muss. Eine Bergung bezeichnet das Verbringen einer Person aus unwegsamem Gelände ohne akute medizinische Notlage – etwa bei Erschöpfung, Orientierungslosigkeit oder wenn jemand im Gelände blockiert ist.
Bergung ohne Verletzung: Wer zahlt, wenn die Krankenkasse schweigt?
Für reine Bergungen ohne zugrunde liegende Erkrankung oder Verletzung kommen gesetzliche Krankenversicherer grundsätzlich nicht auf, weil die medizinische Notwendigkeit fehlt. Auch bei medizinisch notwendigen Rettungen ist der Schutz der gesetzlichen Kasse im Ausland lückenhaft: In vielen Ländern zahlt sie gar nicht, in EU- und Abkommensstaaten nur im gleichen Umfang wie für inländische Versicherte des Gastlandes – und einen Rücktransport übernimmt sie grundsätzlich nicht.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann Such-, Rettungs- und Bergungskosten übernehmen, sofern diese unfall- oder krankheitsbedingt sind. Entscheidend sind dabei die jeweiligen Versicherungsbedingungen. „Ein Hubschraubereinsatz oder Rücktransport kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Genau deshalb ist die Auslandsreisekrankenversicherung der zentrale Schutz“, sagt Boss. Der BdV empfiehlt Tarife, die Such-, Rettungs- und Bergungskosten von mindestens 5.000 Euro abdecken. Aktive Bergsportler sollten zudem prüfen, ob ihre konkrete Sportart – Bergsteigen, Klettern, Gleitschirmfliegen oder Mountainbiken – im Tarif mitversichert ist oder eine Zusatzdeckung erfordert.
Neben der Reisekrankenversicherung gehört eine Privathaftpflichtversicherung zur Grundausstattung. Sie greift, wenn man anderen versehentlich Schaden zufügt – etwa bei einer Kollision auf der Skipiste oder einem Zusammenstoß beim Mountainbiken – und wehrt zugleich unberechtigte Ansprüche ab.
Privathaftpflicht und Unfallversicherung: Was Bergsportler zusätzlich absichern sollten
Der BdV empfiehlt eine pauschale Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. „Wir empfehlen eine pauschale Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und der Schutz muss auch im inner- und außereuropäischen Ausland bei vorübergehendem Aufenthalt gelten“, sagt Boss.
Eine private Unfallversicherung kann für sehr aktive Bergsportler ergänzend sinnvoll sein, ist aus Sicht des BdV aber eine nachrangige Absicherung. Ihr Kern ist eine einmalige Kapitalzahlung bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall – etwa für den barrierefreien Umbau der Wohnung. Wer sich umfassend gegen die Folgen von Unfall oder Krankheit absichern möchte, sollte vorrangig eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen.
















