Wenn der Ball rollt, steigt die Feierlaune – und mit ihr das Risiko für Missgeschicke, Schäden und ungeklärte Haftungsfragen. Die LVM Versicherung gibt einen Überblick, worauf Fans, Veranstalter und WM-Reisende in den kommenden Wochen achten sollten.
Wer ein Public-Viewing-Event organisiert, das über den rein privaten Rahmen hinausgeht – etwa durch Technikaufwand, größere Gästezahlen oder eine öffentlich zugängliche Location –, trägt als Veranstalter Verantwortung für die Sicherheit der Anwesenden. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, können empfindliche Forderungen folgen. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt vor diesen finanziellen Folgen.
Auch wer zu Hause oder im Garten feiert, sollte einen Blick auf den eigenen Versicherungsordner werfen. Schäden, die Kinder beim improvisierten Kicken verursachen, übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung der Eltern – berechtigte Ansprüche werden reguliert, unberechtigte abgewehrt. Für Kinder unter sieben Jahren, die rechtlich als deliktsunfähig gelten, greift primär die Schadenabwehr; viele Tarife leisten darüber hinaus freiwillig bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Erwachsene haften über ihre eigene Privathaftpflicht. Eigene Glasschäden – etwa am Wintergarten – sind hingegen nur über eine Glas- oder Hausratversicherung gedeckt.
Fahrrad, Hausrat und Autokorso: Was Standardpolicen leisten
Während Spiele laufen, nutzen Diebe die Ablenkung gezielt aus – insbesondere für Fahrraddiebstähle rund um Public-Viewing-Veranstaltungen. Schutz bietet ein geeignetes Schloss kombiniert mit dem Anschließen an einem festen Gegenstand. Wer zusätzlich einen entsprechenden Baustein in seiner Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist auch bei Diebstahl von Fahrrädern, Pedelecs und Anhängern außerhalb der Wohnung abgesichert – häufig rund um die Uhr.
Wer zur WM ins Ausland reist, kann grundsätzlich auf seinen Hausratschutz zählen: Mitgenommene Gegenstände sind auch unterwegs abgesichert, etwa bei Einbruchdiebstahl oder Raub. Der Schutz gilt weltweit, in der Regel bis zu sechs Monate, jedoch mit begrenzten Entschädigungssummen.
Beim spontanen Autokorso nach einem deutschen Sieg bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen – die üblichen Haftungsregeln gelten. Wer den Schaden verursacht, haftet. Kritisch wird es jedoch bei Alkohol am Steuer: Verursacht ein Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung ihn an den Schadenskosten beteiligen oder den Versicherungsschutz gänzlich verweigern. Schäden am eigenen Fahrzeug – unabhängig davon, ob Teil- oder Vollkasko vereinbart wurde – werden ebenfalls häufig nicht übernommen. Hinzu droht eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.
Zur WM 2026 ins Ausland: Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar
Wer Spiele in den USA, Kanada oder Mexiko live verfolgen möchte, sollte vor der Abreise unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen zwar in bestimmten Fällen Behandlungskosten im Ausland, jedoch mit deutlichen Einschränkungen: Rücktransporte nach Deutschland werden grundsätzlich nicht finanziert, Behandlungen müssen häufig zunächst vor Ort bezahlt werden, und Erstattungen orientieren sich lediglich an deutschen Kostensätzen – die im nordamerikanischen Raum weit unter den tatsächlichen Behandlungskosten liegen können, warnt die LVM.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließe diese Lücken: Sie übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und – wenn erforderlich – auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
















