Protokolle fehlerhaft: Bafin zwingt Banken zur Kasse

Seit Januar 2010 müssen Finanzdienstleister ihre Kundenberatungen protokollieren. Die Finanzaufsicht Bafin war in der Vergangenheit mit der Umsetzung mehr als unzufrieden. Jetzt sollen einem Medienbericht zufolge erstmals Bußgelder für fehlerhafte Dokumentationen fällig werden.

KasseDanach hat die Bafin in sechs Fällen wegen ungenügender Beratungsprotokolle ein Bußgeldverfahren gegen Banken eingeleitet. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde. Sollten die Prüfungen positiv verlaufen, drohe den entsprechenden Kreditinstituten ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Bafin sei durch Hinweise von Verbrauchern und eigenen Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz auf die Banken darauf aufmerksam geworden, heißt es in dem Bericht weiter.

Banken sind seit Anfang 2010 dazu verpflichtet, bei der Beratung zu Wertpapieren dem Kunden ein Protokoll auszuhändigen. Die Bafin hatte schon kurz nach Beginn der Protokollpflicht eine Markterhebung gestartet, um nachzuprüfen, wie die Banken dem Gebot nachkommen. Das Ergebnis war nicht zufriedenstellend.

Moniert wurde vor allem, dass die Vordrucke nur vorformulierte Antwortoptionen enthielten und keine sogenannten Freitextfelder für individuelle Kundenangaben vorsahen. (ks)

Foto: Shuttertstock

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