Hans John warnt vor VSH-Deckungslücken

Wie der Hamburger VSH-Spezialist Hans John Versicherungsmakler mitteilt, könnte aufgrund des Kleinanlegerschutzgesetzes auf Produktseite die Gefahr einer Deckungslücke in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bestehen.

Der Hamburger VSH-Spezialist Hans John Versicherungsmakler empfiehlt Vermittlern von Direktinvestments, ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aufgrund des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes auf Deckungslücken zu prüfen.

Der Bundesrat wird am 12. Juni 2015 über den Gesetzentwurf (BT-Drucksache 226/15) zum Kleinanlegerschutzgesetz entscheiden. Bereits Ende Mai hatte der zuständige Finanzausschuss für eine die Zustimmung zum aktuellen Entwurf ausgesprochen.

In einer Unternehmensmitteilung mahnt der Hans John Versicherungsmakler, dass sich insbesondere Vermittler von Direktinvestments auf die neuen gewerberechtlichen Erfordernisse einstellen müssen. Hierbei sei demnach auch der Umfang der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu prüfen.

Vermittler sollten VSH-Schutz prüfen

So sollten Vermittler von Direktinvestments, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt über einen Versicherungsschutz in der VSH beispielsweise für die Vermittlung von Containern verfügen, überprüfen, ob sie auch weiterhin ausreichend versichert sind, so der VSH-Spezialist.

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Sie müssen demnach mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes beachten, dass sich der Versicherungsschutzschutz für Direktinvestments innerhalb der Absicherung nach Paragraf 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) nur auf solche Produkte beschränkt, die dem Vermögensanlagengesetz unterliegen. Dies sind solche Anlagen, die sowohl Miet- beziehungsweise. Pachtzahlungen als auch einen Rückkauf zusichern.

Seite zwei: Versicherungsschutz bis zum Ende der Übergangsfrist

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