Versicherungsmakler warnt Firmen mit Zweigstellen in Frankreich

Deutsche Firmen mit Zweigstellen in Frankreich sind von einer Änderung in der französischen Krankenversicherung betroffen. Ab 2016 ist die „Mutuelle Santé Individuelle“ Pflicht. Darauf weist der Industrieversicherungsmakler Artus hin.

Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Krankenzusatzversicherung, die „Mutuelle Santé Individuelle“, abzuschließen.

Nach der Gesetzesänderung seien Arbeitgeber nun verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Krankenzusatzversicherung, die „Mutuelle Santé Individuelle“, mit vorgegebenem Mindestschutz abzuschließen und mindestens 50 Prozent der Kosten zu übernehmen, so Alexandra Ganz-Cosby, Leiterin International und Pressesprecherin der Artus.

Volle Kostenerstattung von Arztbesuchen

Der im Gesetz verankerte Mindestschutz umfasse die volle Kostenerstattung von Arztbesuchen, rezeptpflichtigen Medikamenten und Laborkosten sowie eine Krankenhauspauschale, Optiker- und Zahnarztleistungen bis hin zu festgelegten Limits.

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Über den Mindestschutz hinaus könne der Arbeitgeber weitere Zusatzleistungen erbringen, diese Prämienbeiträge seien allerdings nicht steuerlich absetzbar. (nl)

Foto: Shutterstock

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