„Kompensationsmaßnahmen können nur in der bAV liegen“

Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt der Vortrag von Prof. Dr. Dirk Kiesewetter. Der Würzburger Professor hatte mit seinem wissenschaftlichen Team unter Mitarbeit von Willis Towers Watson das Gutachten „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“ erstellt. „Wir haben gehofft, dass wir bis Herbst über einen Gesetzesentwurf sprechen können – dem ist nicht so. Wir kennen bisher lediglich einige Eckpunkte der Pläne der Bundesregierung. Seit Mittwoch gibt es Pressemeldungen darüber, dass auch die Sozialpartner ihre Bereitschaft signalisieren, die Regierungspläne mitzutragen“, erläuterte Kiesewetter. Das Vorhaben sei durchaus ambitioniert.

bAV soll auf Geringverdiener ausgeweitet werden

„Doch die beteiligten Ministerien sind in meiner Wahrnehmung bemüht, die denkbaren Zielkonflikte und technischen Schwierigkeiten auf der Arbeitsebene auszuräumen“, so Kiesewetter weiter. Ziel der Bundesregierung sei, die bAV auch auf Geringverdiener, kleine sowie kleine mittlere Unternehmen auszudehnen.

„Aus unserem Gutachten für das Bundesministerium für Finanzen scheint man die Punkte aufgreifen zu wollen, die genau darauf abzielen, die Verbreitung bei diesen Gruppen – insbesondere bei den Geringverdienern – zu stärken“, sagte Kiesewetter. Angedacht sei ein Förderbetrag, der dem von ihm vorgeschlagenen ähnele. Dieser funktioniere so, dass Arbeitgeber, die arbeitgeberfinanzierte Neuzusagen machen oder Zusagen erhöhen, 30 Prozent davon als Zuschuss des Fiskus zurückerhielten. „Das ist ein sehr gutes Signal, weil hier ein sichtbarer finanzieller Anreiz geschaffen wird, um in die bAV einzusteigen“, so Kiesewetter. (kb)

Foto: Shutterstock

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