So vermeiden Sie den Rosenkrieg

Reicht ein formloses von beiden Partnern unterschriebenes Schriftstück als Ehevertrag aus?

Tobias Klingelhöfer: Ganz klar nein! Ein Ehevertrag besitzt nur dann seine volle Gültigkeit, wenn er von beiden Partnern im Beisein eines Notars unterzeichnet wird und ein notarielles Siegel trägt. Möglich ist jedoch eine Stellvertretung, da der Abschluss des Vertrages kein sogenanntes höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist.

Was ist von Vertragsvorlagen und Standardverträgen zu halten?

Tobias Klingelhöfer: Ein Ehevertrag ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit, ein Standardvertrag reicht da meist nicht aus. In der Praxis hat es sich bewährt, dass sich die Partner erst einmal einzeln und unabhängig voneinander beraten lassen, um dann aus den Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen beider Seiten einen gemeinsamen Vertrag zu machen. Damit kann man sich dann viel gelassener den Herausforderungen der Eheschließung und des gemeinsamen Lebens stellen. (dr)

 

Foto: Picture Alliance

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