Die gesetzliche Krankenversicherung gerät finanziell weiter unter Druck. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Leistungsausgaben um 7,4 Prozent – und damit deutlich stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen, die im selben Zeitraum lediglich um durchschnittlich 4,1 Prozent zunahmen. Das geht aus den aktuellen Finanzergebnissen der GKV hervor, zu denen sich Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek), am Donnerstag geäußert hat.
Elsner stellt dabei die Tragfähigkeit des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) infrage. Das Gesetz begrenzt zwar Preisentwicklungen, erfasst aber nicht in allen Leistungsbereichen die Mengenentwicklung – also die schiere Zunahme an erbrachten Leistungen. „Hier braucht es eine Anpassung dergestalt, dass Mengenentwicklungen bei der Preisgestaltung Berücksichtigung finden“, sagt Elsner.
Besondere Kritik übt die Vdek-Chefin an aktuellen politischen Diskussionen über eine Rücknahme von Konsolidierungsmaßnahmen – etwa der möglichen Abschaffung der Fixkostendegression im Hausarztbereich. „Wer eine Konsolidierungsmaßnahme streicht, muss auch neue Vorschläge bringen, wie diese Einsparungen an einer anderen Stelle generiert werden können“, sagt Elsner.
Krankenhäuser und Arzneimittel als größte Kostentreiber
Den größten Ausgabenblock bildet der Krankenhausbereich mit einem Anstieg der Leistungsausgaben von 9,4 Prozent je Versicherten, was einem Zuwachs von 5,1 Milliarden Euro entspricht. Die ärztliche Versorgung folgt mit einem Plus von 6,1 Prozent und zusätzlichen 1,6 Milliarden Euro, der Arzneimittelbereich mit 5,2 Prozent und 1,5 Milliarden Euro Mehrausgaben.
Dynamisch entwickeln sich auch die Heilmittelversorgung mit einem Anstieg von 9,9 Prozent je Versicherten sowie die Notfallversorgung und der Rettungsdienst mit 7,8 Prozent. Dabei spielen nicht allein Preissteigerungen eine Rolle, sondern auch die Mengenentwicklung.
Das zeigt sich besonders deutlich in der ärztlichen Versorgung: Obwohl GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Orientierungspunktwert von 2,8 Prozent vereinbart hatten, stiegen die Ausgaben im ersten Halbjahr 2026 um 6,1 Prozent. Ähnlich verhält es sich bei den Heilmitteln: Trotz eines Preisanstiegs von lediglich 2,5 Prozent in der Physiotherapie – dem größten Ausgabenblock der Heilmittelversorgung – kletterten die Gesamtausgaben in diesem Bereich um 9,9 Prozent. Ausschlaggebend dafür waren vor allem neue Leistungen wie die Blankoverordnung.
Zugeständnisse an Kliniken belasten Beitragszahler
Im Arzneimittelbereich sieht Elsner das BStabG ebenfalls nicht ausreichend wirksam: Patentgeschützte Arzneimittel verursachten erhebliche Kostenanstiege, die durch das Gesetz nicht aufgefangen würden. Weder sei ein dynamischer Herstellerabschlag eingeführt worden, der langfristig eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ermöglicht hätte, noch werde der stattdessen geltende zusätzliche Herstellerabschlag alle Kostentreiber erfassen – zumal im Fachgremium Standortklausel derzeit über Befreiungsmöglichkeiten verhandelt werde.
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung den Krankenhäusern bereits finanzielle Zugeständnisse von 550 Millionen Euro zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gemacht hat. „Damit die mit dem BStabG angestrebte Vermeidung von Beitragserhöhungen dauerhaft erreicht wird, braucht es weitere Regelungen zur Ausgabensteuerung und strukturelle Reformen, um die Versorgung besser zu steuern und wirtschaftlicher zu gestalten“, sagt Elsner.
Der aktuelle Überschuss bei den Krankenkassen ergibt sich im Wesentlichen aus erhöhten Zusatzbeitragssätzen und bringt keine dauerhafte Entlastung: Die Kassen sind verpflichtet, ihre in den vergangenen Jahren stark abgeschmolzenen Rücklagen wieder aufzufüllen.













