Fasching, Fastnacht, Karneval: Unfallschutz bei Firmenfeiern

Wie sieht es mit dem Unfallversicherungsschutz aus, wenn als Betriebsfeier eine Wanderung organisiert wird? Nach Auskunft der Arag Experten ist auch eine aktive betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung versichert.

Eine Wanderung mit Kollegen

Voraussetzung: Sie muss allen Beschäftigten offen stehen und die Teamleitung muss anwesend sein (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 19/14 R). Bei einer Firmenfeier sind prinzipiell alle Tätigkeiten versichert, die dem Gesamtzweck der Veranstaltung dienen.

Demzufolge sind nicht nur Essen, Trinken und Tanzen, sondern auch die Teilnahme an Wanderungen oder Spielen sowie der Auf- und Abbau versichert, wenn sie zum organisierten Programm gehören. (dr)

Foto: Shutterstock

 

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