„Jecke Zick“: Alaaf und Helau – Wenn Alkohol den Versicherungsschutz gefährdet

Wer meint, dass das Fahrrad als Alternative ein sicheres Gefährt darstellt, liegt falsch, warnt der Versicherer. Schon ab 0,3 Promille lässt sowohl das Sehvermögen als auch die Reaktionszeit stark nach.

Aufs Fahrrad umsatteln ist keine Alternative

Wer sich also nach einer Karnevalsparty mit diesem vermeintlich geringen Promillewert angetrunken auf sein Fahrrad setzt, geht bereits ein Risiko ein. Auch hier sollten sich die Fahrer bewusst sein: Kommt es wegen Alkohol am Fahrradlenker zu einem Unfall, kann das die Leistungserbringung der privaten Unfallversicherung kosten.

Hinzu kommt: Sollte die Polizei auf einen alkoholisierten Radfahrer aufmerksam werden, kann das sogar den Pkw-Führerschein kosten. Daher gilt: Wer seinen Führerschein liebt, der schiebt.

Foto: Shutterstock

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