Rettungsdienste: Private Anbieter wollen Markt erobern

Warum ist der Fall beim EuGH in Luxemburg gelandet?

Über die Klage verhandelt das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Umstritten ist dabei die Auslegung einer EU-Vergaberichtlinie von 2014.

Sie sieht vor, dass Dienstleistungen des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Gefahrenabwehr ohne Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden dürfen.

Das OLG wollte von Europäischen Gerichtshof wissen, ob Notfalltransporte von Kranken zu den Ausnahmen gehören und welche Voraussetzungen ein Hilfsdienst erfüllen muss, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Wer ist der Kläger?

Vor Gericht gezogen ist die Falck-Unternehmensgruppe aus Dänemark. Sie bezeichnet sich als das größte private Rettungsdienstunternehmen in Deutschland.

Seit 2010 sind die Dänen hier aktiv und haben mittlerweile in acht Bundesländern Standorte und 550 Rettungswagen im Einsatz.

Zum Vergleich: Für das DRK sind in Deutschland 4700 Fahrzeuge unterwegs. Falck will mit der Klage verhindern, dass der Markt künftig nur noch zwischen der öffentlichen Hand und den Hilfsorganisationen aufgeteilt wird.

Seite drei: Wie hoch sind die Ausgaben?

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