Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem eine Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Aus PKV und GKV kommt deutliche Kritik.
Nach Berechnungen auf Basis von Schätzungen des IGES-Instituts wird diese Grenze zum 1. Januar 2027 voraussichtlich 84.483 Euro betragen – ausgehend von 77.500 Euro im Jahr 2026 bei einer angenommenen Lohnentwicklung von 4,5 Prozent zuzüglich einer Sondererhöhung von 3.600 Euro.
BBG steigt deutlich
Nach Angaben des PKV-Verbandes steigt die Beitragsbemessungsgrenze von heute 69.750 Euro auf 84.483 Euro – ein Anstieg von 14.733 Euro, der sich aus der regulären Lohnentwicklung von 3.138,75 Euro und der Sonderanhebung von 11.594,25 Euro zusammensetzt. Für GKV-Versicherte mit einem Kind und einem Einkommen auf dem neuen Höchstniveau würde der durchschnittliche Gesamtbeitrag zum 1. Januar 2027 auf 1.382 Euro im Monat steigen – aufgeteilt auf 1.128 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung und 253 Euro für die soziale Pflegeversicherung.

Der PKV-Verband bewertet den Entwurf differenziert. Verbandsdirektor Florian Reuther erkennt zwar an, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken „in der Pflege die dringend erforderlichen Korrekturen einleitet“ und das System stärker auf jene ausrichten will, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen sind. Doch er bleibt skeptisch, was die Tragfähigkeit der Maßnahmen betrifft.
PKV sieht Reformbedarf weiterhin ungedeckt
„Die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung löst die Reform bestenfalls kurzfristig“, so Reuther. „Zusätzliche Einnahmen ersetzen keine Strukturreformen. Die geplante Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze um voraussichtlich 11.600 Euro wäre ein verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort und die jüngeren Generationen“, warnt Reuther.
Besonders kritisch bewertet er das Fehlen einer Antwort auf den demografischen Wandel. Wenn die Leistungen im Umlagesystem künftig regelmäßig steigen sollen, werde das die strukturellen Probleme nach seiner Einschätzung weiter verschärfen. Den Einstieg in kapitalgedeckte Vorsorge – den Reuther als „dringend notwendig“ bezeichnet – sieht er offenbar am Finanzminister scheitern: „Prüfen reicht hier nicht, sondern machen ist notwendig.“
Vdek: Staat entzieht sich finanzieller Verantwortung
Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht den Entwurf kritisch, allerdings aus anderem Blickwinkel. Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner benennt zunächst den Rahmen: „Die soziale Pflegeversicherung steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. Die von Bundesministerin Warken genannten Finanzierungslücken in Höhe von 7,6 Milliarden Euro für 2027 und 15,4 Milliarden Euro für 2028 verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf.“
Einzelne Elemente des Entwurfs bewertet Elsner positiv: den stärkeren Fokus auf Prävention und Rehabilitation sowie die verbesserte Unterstützung pflegebedürftiger Menschen durch Pflegebegleitung. Auch die geplante regelhafte Dynamisierung der Leistungsbeträge ab 2028 und die stärkere Konzentration auf Versicherte mit erheblichem Pflegebedarf hält der vdek für sachgerecht. Die Anpassung der Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades sowie eine häufigere Befristung von Pflegegraden bezeichnet Elsner ausdrücklich als „richtig“. Abgelehnt wird hingegen die vorgesehene Reduzierung der Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Denn rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, so Elsner.
Der zentrale Kritikpunkt des Vdek betrifft die Finanzierungsstruktur. „Insgesamt vermissen wir an dem vorliegenden Referentenentwurf jedoch die faire Lastenverteilung“, moniert Elsner. Versicherte würden durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze belastet, Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen durch die geplante zeitliche Streckung der Zuschüsse für Heimbewohnende. „Bei den Eigenanteilen ist die Belastungsgrenze erreicht“, warnt die Vdek-Vorstandsvorsitzende.
Kritikpunkt: Strukturelles Ungleichgewicht zwischen PKV und SPV
Der Staat hingegen entziehe sich seiner Verantwortung: Weder würden Coronaschulden ausgeglichen, noch gebe es eine Lösung bei der Erstattung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – jährlich fünf Milliarden Euro. Darüber hinaus sieht der Vdek eine strukturelle Schieflage zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. „Es ist nicht erklärbar, warum die Finanzierung des Pflegebedarfs in einer älter werdenden Gesellschaft nicht gleichmäßig auf starke und schwächere Schultern verteilt wird“, sagt Elsner. Diesen „Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung“ müsse man endlich beheben. Ein Solidarausgleich würde die soziale Pflegeversicherung nach Verbandsrechnung jährlich um zwei Milliarden Euro entlasten.














