Sechs wichtige Klauseln im Bestandskaufvertrag

Klausel 4: Datenschutz

Nicht erst seit Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt der Datenschutz eine erhebliche Rolle bei der Übertragung eines Maklerbestandes. Viele Versicherer fordern daher vor einer Bestandsübertragung vom Käufer des Maklerbestands die Vorlage einer auf sich lautenden Maklervollmacht für jeden einzelnen zu übertragenden Versicherungsnehmer. Der Verkäufer sollte daher im Kaufvertrag für einen Maklerbestand verpflichtet werden, eine solche Einwilligung der Kunden einzuholen.

Klausel 5: Übernahme von Arbeitnehmern

Der Maklerbestand ist oftmals der wesentliche Gegenstand des Maklerunternehmens. Die Veräußerung eines Maklerbestandes stellt daher regelmäßig auch einen Betriebsübergang nach Paragraf 613a BGB dar. Bisherige Arbeitnehmer des Verkäufers können daher oftmals verlangen, vom Käufer weiterbeschäftigt zu werden. Ist dies nicht gewollt, so sollte der Verkäufer im Bestandskaufvertrag verpflichtet werden, die ungewollten Arbeitsverhältnisse zu beenden.

Klausel 6: Wettbewerbsverbot

Der Käufer sollte dem Verkäufer im Bestandskaufvertrag auch ein Wettbewerbsverbot auferlegen, damit er den Bestand frei von einer Wettbewerbstätigkeit des Verkäufers übernehmen kann. Da die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes jedoch einen erheblichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit darstellt, muss ein solches Wettbewerbsverbot zeitlich, räumlich und gegenständlich begrenzt sein.

Fazit: Bestandskaufvertrag nur nach anwaltlicher Beratung

An vielen Stellen stehen sich die Interessen von Käufer und Verkäufer diametral gegenüber. Daher sollten Käufer und Verkäufer eines Maklerbestands sich jeweils auch unabhängig anwaltlich beraten lassen.

Autor Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Diese bietet speziell für Versicherungsvermittler auch Weiterbildungen im Rahmen von deutschlandweiten Vermittler-Seminaren an. Die richtige Gestaltung von Bestandskaufverträgen ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.vermittler-seminar.de

Foto: Jöhnke & Reichow

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