5,1 Millionen Rechtsfälle: Rechtsschutz wird immer stärker genutzt

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Immer mehr Bundesbürger setzen auf Rechtsschutz - und setzen ihn auch konsequent ein.

Rund 26,2 Millionen Rechtsschutzverträge, 5,1 Millionen Schadenfälle, 4,1 Milliarden Euro Leistungsaufwand: Die aktuellen GDV-Zahlen zeigen, dass Versicherte ihren Rechtsschutz nicht nur besitzen, sonder auch konsequent einsetzen.

Ist Deutschland streitsüchtig? Schaut man auf die Entwicklung der Rechtstreitigkeiten, kann man durchaus den Eindruck gewinnen: So kamen im Jahr 2025 laut den neuen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf rund 26,2 Millionen Rechtsschutzverträge insgesamt 5,1 Millionen Schadenfälle – das entspricht in etwa jedem fünften Versicherten. Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland verfügen über eine solche Police. Die Leistungsaufwände der Versicherer beliefen sich auf 4,1 Milliarden Euro, der größte Teil davon floss in Anwaltshonorare.

Der Trend ist kein kurzfristiges Phänomen. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der Verträge um 20 Prozent – von 21,8 Millionen im Jahr 2015 auf zuletzt 26,2 Millionen. Die Zahl der Leistungsfälle legte im selben Zeitraum sogar um 28 Prozent zu, von vier Millionen auf 5,1 Millionen.

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, sieht darin ein klares Signal: „Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, nutzt diese also auch.“ Asmussen betont zugleich die gesellschaftliche Funktion des Produkts: „Damit sichern die Rechtsschutzversicherer den Zugang zum Recht und sorgen dafür, dass nicht die Angst vor hohen Kosten darüber entscheidet, ob jemand seine Rechte wahrnimmt.“

Wenn der Konflikt zum Rechtsstreit wird

Ob Eigenbedarfskündigung, Jobverlust oder Ärger mit der Fluggesellschaft: Rechtliche Auseinandersetzungen können sich schnell zu einem erheblichen Kostenrisiko entwickeln. Wer ein Verfahren verliert, trägt nicht nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, sondern in der Regel auch die der Gegenseite.


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Die Rechtsschutzversicherung deckt dieses Risiko ab. Übernommen werden neben Anwalts- und Gerichtskosten auch Ausgaben für Sachverständige. Absicherbar sind verschiedene Rechtsbereiche, darunter Miet-, Verkehrs- und Arbeitsrecht.

Selbst wenn ein Verfahren geringe Erfolgsaussichten hat, führt das nicht automatisch zur Ablehnung der Kostenübernahme. Weniger als 0,3 Prozent der Deckungsanfragen wurden 2025 aus diesem Grund abgelehnt.


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