Adrealis: Zunächst keine Stellungnahme zum Entzug der KVG-Erlaubnis

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Bildagentur Foto: PantherMedia / Andriy Popov
Als Service-KVG war Adrealis für die Verwaltung von Fonds verschiedener Asset Manager zuständig (Symbolbild).

Nachdem die Finanzaufsicht BaFin die KVG-Erlaubnis der Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH aufgehoben hat, nimmt das Unternehmen „aktuell“ keine Stellung zu dem Vorgang. Damit bleibt auch eine zentrale Frage zunächst offen.

Die BaFin hatte am vergangenen Freitag (18. August 2023) mitgeteilt, dass sie die der Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH erteilte Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit Bescheid vom 11. August 2023 aufgehoben hat. Die Verwaltung der von Adrealis administrierten Fonds geht demnach zunächst auf die betreffende Verwahrstelle über. Die BaFin werde „mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen“, dass die Fonds „ordnungsgemäß sowie im Interesse der Anlegerinnen und Anleger weitergeführt werden“, kündigte die Behörde an.

„Aufgrund der aktuell stattfindenden Aufarbeitung des gesamten Falles nehmen wir aktuell keine Stellung“, schreibt Stefan Klaile, Aufsichtsratsvorsitzender der Adrealis Service KVG und Gründer der Xolaris-Gruppe, zu der Adrealis gehört, nun auf entsprechende Cash.-Anfrage. „Ich melde mich sobald wir öffentlich darüber sprechen können“, kündigt Klaile an. Damit bleibt zunächst auch die zentrale Frage offen, ob Adrealis gegen den Entzug der KVG-Erlaubnis Widerspruch eingelegt hat beziehungsweise dies plant.

BaFin-Bescheid noch nicht bestandskräftig

Die Maßnahme der BaFin ist nämlich noch nicht bestandskräftig, sie ist aber – wie regelmäßig in solchen und anderen Fällen – sofort vollziehbar. Das heißt: Die Adrealis darf ab sofort nicht mehr als KVG nach Paragraf 20, 22 KAGB agieren, sie kann aber Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Zudem können Adressaten von BaFin-Bescheiden grundsätzlich vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen und dabei zunächst auf einen vorläufigen Rechtsschutz abzielen, also die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des BaFin-Bescheids. Die abschließende gerichtliche Klärung des Sachverhalts kann sich indes über viele Jahre hinziehen und ist deshalb ohne einen vorläufigen Rechtsschutz in vielen Fällen sinnlos.

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