Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihre Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt – wenn auch noch nicht offiziell. Lob und Kritik kommt von Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung: „Die bisher bekannten und diskutierten Empfehlungen sind sicherlich ein guter erster Schritt, enthalten sie doch durchaus schmerzhafte Wahrheiten, die zur Stabilisierung der Altersvorsorge beitragen können. Zugleich bleibt das Papier hinter meinen Erwartungen zurück. Zum einen bleiben an einigen Stellen die Details der Umsetzung abzuwarten, ehe wir die Wirkweise wirklich beurteilen können. Zum anderen sind die Empfehlungen letztendlich nicht weitreichend genug.“
Nicht weitreichend genug
Einer der gewichtigeren Vorschläge ist die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Modell sieht individuelle Kapitalkonten vor, gespeist durch einen zusätzlichen, paritätisch finanzierten Beitragssatz von zwei Prozent. Verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden soll das Geld zentral – nach schwedischem Vorbild, so die Begründung. Bader erkennt das Grundprinzip an, mahnt aber zur Präzision bei der Umsetzung: „Eine solche kapitalgedeckte Ergänzung der Säule 1 ist in meinen Augen in Summe sehr vernünftig. Jedoch kommt es ganz extrem auf die Ausgestaltung an.“
Den Schweden-Vergleich lässt er nur bedingt gelten: „Die reine ‚Staatsfonds‘-Variante entspricht übrigens gerade nicht dem schwedischen Modell. Hier sind Fonds auch frei wählbar und werden überwiegend auch gewählt.“ Den deutschen Staat als Kapitalanleger betrachtet der Versicherungsmathematiker skeptisch und warnt vor allzu optimistischen Versprechen beim Versorgungsniveau: „Wenn jetzt schon wieder kolportiert wird, dass dadurch das Versorgungsniveau sogar steigen könnte, dann fühle ich mich an Zeiten erinnert, in denen die Politik den Versicherern zu optimistische Hochrechnungen vorgeworfen hat.“ Ungeklärt bleibe zudem die Gestaltung der Entsparphase: „Hier sollte ein lebenslanges Einkommen sichergestellt werden.“
Den Vorschlag, die betriebliche Altersversorgung durch einen Sozialpartner-Dialog ab 2026 auszubauen und gezielt in unterversorgten Bereichen zu stärken, begrüßt Bader. Bürokratieabbau, bessere Portabilität, mehr Rechtssicherheit, fairere Kostenverteilung und eine stärkere Förderung von Geringverdienern seien richtige Ansätze. Die entscheidende Frage bleibe jedoch die konkrete Umsetzung: „Die Ausgestaltung sollte im Schulterschluss mit der Versicherungsbranche erfolgen und nicht im ‚Gegeneinander‘.“
Sofortige Verlängerung der Lebensarbeitszeit
Beim Thema Renteneintrittsalter setzt Bader einen klaren Kontrapunkt. Die Kommission schlägt vor, die Regelaltersgrenze nach 2031 moderat an die steigende Lebenserwartung zu koppeln – im Verhältnis 2:1 zwischen Erwerbs- und Rentenphase. Bader hält das weder für mutig noch für schnell genug: „Das finde ich deutlich zu zaghaft. Wenn wir einen schnellen Effekt erreichen wollen, müssen wir die Lebensarbeitszeit sofort verlängern, um die Boomer-Generation noch länger im Arbeitsleben zu halten.“ Das angestrebte Verhältnis 2:1 sei langfristig kaum tragfähig – die Quote habe früher bei über 4:1 gelegen: „Eine Berücksichtigung der Lebenserwartung ist sinnvoll, aber eben sofort!“
Beim Thema Frühverrentung fällt sein Urteil eindeutig aus. Die Empfehlung, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, hält er für längst überfällig: „Die Abschaffung halte ich für absolut richtig und fordere ich seit Langem. Je schneller, desto besser.“ Ebenso klar positioniert er sich zur Berechnung von Ab- und Zuschlagsfaktoren beim vorgezogenen oder aufgeschobenen Renteneintritt. Dass diese künftig nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und regelmäßig aktualisiert werden sollen, sei richtig – und hätte längst geschehen müssen: „Dazu hätten man schon längst uns Aktuare befragen müssen. Eine Berechnung der Ab- beziehungsweise Zuschlagsfaktoren nach aktuariellen Grundsätzen ist überfällig und wird zu deutlich höheren Faktoren führen. Auch hier ist höchste Eile geboten.“
Zustimmung äußert Bader auch zur geplanten Reaktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenanpassungsformel, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Die Aussetzung hält er für einen politischen Fehler: „Die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors war eine weise Entscheidung, die seit Jahren währende Aussetzung das Gegenteil.“
Erwerbstätigenversicherung: Einbeziehung weiterer Gruppen ambivalent bewertet
Zurückhaltender fällt Baders Einschätzung zur geplanten Ausweitung der Versicherungspflicht aus. Die Kommission möchte künftig auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in eine Erwerbstätigenversicherung einbeziehen. Kurzfristig bringe das höhere Beitragseinnahmen und Entlastung für die Rentenkasse. Mittelfristig aber entstehe eine zusätzliche Belastung, da diese Gruppen eine überdurchschnittliche Lebenserwartung aufwiesen. Solange die konkrete Ausgestaltung fehle, könne er kein klares Urteil fällen: „Solange es hier an einer konkreten Ausgestaltung fehlt, kann man das weder als positiv oder negativ bewerten.“
Den Einzelvorschlag, Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der GRV-Pflichtversicherten aufzunehmen, kommentiert Bader trocken: „Ich bin heute schon freiwilliges Mitglied in der GRV. Ob sich das für die Gesetzliche Rentenversicherung lohnt!?“ Den Schritt selbst bezeichnet er als eher populistisch denn zielführend – wenngleich er auch nicht weiter störe.
Digitale Rentenübersicht: Schon da, aber kaum genutzt
Volle Zustimmung signalisiert Bader beim letzten Punkt: die Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht als Planungs- und Informationsinstrument. Das Thema treibt ihn nach eigener Aussage schon länger um. Insofern nimmt er die Kommissionsempfehlung mit einem Augenzwinkern zur Kenntnis: „Das hat die Kommission bei mir abgeschrieben, das fordere ich schon länger ;-). Auf jeden Fall genau richtig.“














