Angehörigenpflege kann die Rente schmälern

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Eine Studie zeigt: Angehörigenpflege kann Rentenansprüche mindern. Rentenpunkte gleichen Nachteile häufig nur teilweise aus.

Wer im späten Erwerbsleben Angehörige pflegt, riskiert unter Umständen Einbußen bei der späteren Rente. Eine neue Studie zeigt, dass die bestehenden Regelungen zum Ausgleich von Rentennachteilen nur einen Teil der Betroffenen erreichen.

Die Pflege von Angehörigen kann sich langfristig auf die eigene Altersvorsorge auswirken. Nach einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Zentrums für Altersfragen erwerben Menschen, die im späten Erwerbsleben intensiv pflegen, häufig geringere Rentenanwartschaften. Zwar können Rentenpunkte für Pflege einen Teil der Nachteile ausgleichen, doch profitieren längst nicht alle Betroffenen davon.

Rentenpunkte werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben. Die pflegende Person muss mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, darf höchstens 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein und die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad zwei haben. Wie viele Rentenpunkte gutgeschrieben werden, hängt unter anderem vom Pflegegrad und der Art der bezogenen Pflegeleistungen ab.


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Für ihre Analyse werteten die Forschenden Daten von Personen der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955 aus. Grundlage war der Datensatz SOEP-RV, der Informationen aus dem Sozio-oekonomischen Panel mit Daten der Deutschen Rentenversicherung verknüpft. Dadurch konnten sie nachvollziehen, ob eine Pflegetätigkeit rentenrechtlich anerkannt wurde und wie viele Rentenpunkte zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr tatsächlich erworben wurden.

Rentenpunkte gleichen Nachteile nur teilweise aus

Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen anerkannten und nicht anerkannten Pflegezeiten. Personen, die Angehörige intensiv pflegen, dafür jedoch keine Rentenpunkte erhalten, erwerben insbesondere bei Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung weniger Rentenanwartschaften als vergleichbare Personen ohne Pflegeverpflichtungen.

Anders stellt sich die Situation bei Pflegenden dar, für die die Pflegeversicherung Rentenbeiträge zahlt. In einzelnen Erwerbsverläufen, etwa bei Teilzeitbeschäftigten, Menschen in Frührente oder Erwerbsminderungsrente sowie bei Hausfrauen und Hausmännern, fallen die Rentenanwartschaften sogar höher aus. Insgesamt bleibt dieser Ausgleich jedoch auf bestimmte Personengruppen beschränkt.

„Rentenpunkte für Pflege sind wichtig, aber sie erreichen nicht alle Pflegenden, bei denen Rentennachteile entstehen können. Besonders problematisch ist intensive Pflege, die mit umfangreicher Erwerbsarbeit vereinbart wird, aber nicht zu zusätzlichen Rentenpunkten führt“, sagt Dr. Ulrike Ehrlich.

Übersicht zu den verschiedenen Pflegesituationen und deren Auswirkungen auf die Rente

SituationRentenpunkte für PflegeMögliche Auswirkungen auf die spätere Rente
Angehörigenpflege ab zehn Stunden pro Woche, maximal 30 Stunden Erwerbstätigkeit, Pflegegrad mindestens zweiJaRentennachteile können je nach Erwerbsverlauf teilweise ausgeglichen werden.
Intensive Pflege bei mehr als 30 Stunden ErwerbstätigkeitNeinTrotz hoher Pflegebelastung können geringere Rentenanwartschaften entstehen.
Pflege ohne Erfüllung der gesetzlichen VoraussetzungenNeinEs erfolgt keine Gutschrift zusätzlicher Rentenpunkte, wodurch Rentenansprüche sinken können.
Teilzeitbeschäftigung mit anerkannten PflegezeitenJaLaut Studie können teilweise höhere Rentenanwartschaften als bei vergleichbaren Personen ohne Pflegeaufgaben entstehen.
Frührente oder Erwerbsminderungsrente mit anerkannten PflegezeitenJaRentenpunkte können die Rentenanwartschaften verbessern.
Hausfrauen und Hausmänner mit anerkannten PflegezeitenJaZusätzliche Rentenpunkte können die Altersvorsorge stärken.

Geplante Änderungen könnten Ausgleich weiter schwächen

Nach Einschätzung der Forschenden erreicht die bestehende Regelung nur einen Teil der pflegenden Angehörigen. Besonders betroffen sind Menschen, die ihre Arbeitszeit zwar wegen der Pflege reduzieren, aber weiterhin mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten oder andere Voraussetzungen für die rentenrechtliche Anerkennung nicht erfüllen. Für sie steigt das Risiko, im Alter geringere Rentenansprüche zu haben.

Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht das Deutsche Zentrum für Altersfragen mit Blick auf die geplanten gesetzlichen Änderungen. „Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll die Pflegekasse künftig nur noch bis zu 70 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Eine solche Kürzung würde die rentenrechtliche Anerkennung familiärer Pflege weiter schwächen. Zugleich bleiben viele pflegende Erwerbstätige weiterhin außen vor: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, erhält keine Rentenpunkte für Pflege – selbst wenn die Arbeitszeit wegen Pflege bereits reduziert wurde. Das passt schlecht zu einer Politik, die sowohl auf Angehörigenpflege als auch auf hohe Erwerbsbeteiligung setzt“, sagt Dr. Ulrike Ehrlich.


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