betriebliche Altersvorsorge: Warum Garantieverzicht kein Nachteil ist

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Möglich werde das laut Rentenwerk, weil das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einen Verzicht auf Garantien erlaubt: Damit liessen sich die Gelder der Versicherten mehr als bisher ertragreich investieren, etwa in Aktien oder Unternehmensanleihen.

Als der Bundestag das BRSG im Juli 2017 verabschiedet hat, war damit auch die Annahme verbunden, dass Arbeitnehmer von dem Gesetz in hohem Maße profitieren können. Das bestätigt sich nun durch die Analyse des Rentenwerks.

In den Genuss der bAV II kommen Arbeitnehmer allerdings nur, wenn sich die Sozialpartner tarifvertraglich darauf einigen – was bisher allerdings noch nicht geschehen ist.

 

Seite 3: Garantieverzicht: Kein Nachteil

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