Die Empfehlungen der Rentenkommission liegen auf dem Tisch und sie setzen prinzipiell die richtigen Schwerpunkte. Da die gesetzliche Rente allein den Lebensstandard künftiger Generationen nicht wird sichern können, muss die kapitalgedeckte Vorsorge deutlich an Bedeutung gewinnen. Ausdrücklich wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) dabei von der Kommission als unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsfähigen Alterssicherung anerkannt. Das ist ein wichtiges Signal.
Doch genau hier beginnt auch meine Kritik. Denn wer die betriebliche Altersversorgung als Teil der Lösung beschreibt, muss sie auch wie einen zentralen Lösungsbaustein behandeln. Nur genau diesen Schritt geht die Kommission nicht. Statt konkrete Reformhemmnisse konsequent zu beseitigen, bleiben die bAV-Empfehlungen vage. Und statt die Unternehmen zu entlasten, die betriebliche Altersversorgung bereits heute erfolgreich leben, droht man sie mit weiteren Diskussionen über Verpflichtungen und zusätzliche Regulierung eher auszubremsen.
Jeder Koalitionsvertrag, so auch der aktuelle von CDU/CSU und SPD, hebt die Rolle der bAV als unverzichtbarer Baustein einer auskömmlichen Altersversorgung hervor und benennt die noch bestehenden Hindernisse für eine möglichst flächendeckende Verbreitung. Eine Grundsatzdebatte über die bAV ist unnötig, da deren Bedeutung über Parteigrenzen hinweg Konsens ist. Wir wissen längst, dass sie funktioniert. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Warum schaffen wir es nicht, sie endlich deutlich mehr Beschäftigten zugänglich zu machen?
Die Kommission muss stärker auf die Praxis hören
Es wäre falsch, die Empfehlungen der Rentenkommission kleinzureden. Im Gegenteil: Dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge insgesamt und die betriebliche Altersversorgung im Besonderen stärker in den Fokus rücken, ist ein wichtiger Fortschritt. Vor allem wird endlich anerkannt, dass die betriebliche Altersversorgung kein strukturelles Finanzierungsproblem kennt.
Während die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung unmittelbar unter den Folgen des demografischen Wandels leidet, basiert die bAV auf Kapitaldeckung. Ihr viel größeres Problem ist die Verbreitung. Entscheidend wird nun sein, wer bei der Ausgestaltung der Reformen tatsächlich gehört wird. Die Sozialpartner spielen ohne Zweifel eine wichtige Rolle. Wer jedoch die Verbreitung der bAV signifikant erhöhen will, darf nicht ausschließlich auf tarifgebundene Strukturen schauen.
Meines Erachtens findet die eigentliche Bewährungsprobe dort statt, wo der größte Teil der deutschen Wirtschaft arbeitet: im Mittelstand. Dort entscheidet sich, ob aus guten politischen Absichten tatsächlich mehr betriebliche Altersversorgung entsteht.
Der Mittelstand ist der Schlüssel
Schon heute scheitert die Verbreitung betrieblicher Altersversorgung nur selten an mangelnder Überzeugung, sondern an Komplexität. Gerade kleine und mittlere Unternehmen verfügen weder über spezialisierte HR-Abteilungen noch über eigene Versorgungsexperten. Jeder zusätzliche Verwaltungsaufwand und jede neue Dokumentationspflicht schafft eine Hürde, sich überhaupt mit betrieblicher Altersversorgung zu beschäftigen.
Deshalb führen auch aktuelle Diskussionen über ein Obligatorium aus meiner Sicht in die falsche Richtung. Wer Arbeitgeber verpflichten möchte, unterstellt häufig mangelnden Willen. Die Realität sieht anders aus. Viele Unternehmen engagieren sich bereits heute freiwillig und investieren erhebliche Mittel in die Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Dieses Engagement ist einer der größten Erfolgsfaktoren der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Dieses Engagement funktioniert ohne Zwang, und das sehr erfolgreich. Eine Debatte in Richtung Obligatorium würde dieses entwerten.
Wer die zweite Säule stärken will, muss dort ansetzen, wo Unternehmen tatsächlich Unterstützung benötigen: bei einfacheren Verfahren, verständlicheren Regelungen und einer konsequenten Entbürokratisierung. Mehr Verbreitung entsteht nicht durch mehr Pflichten, sondern durch bessere Rahmenbedingungen. Daher mein dringender Apell bei der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, die ja auch die bAV adressiert, an den Mittelstand zu denken und so wenig weitere Bürokratie schaffen wie möglich.
Große Chancen lässt die Kommission unbeachtet
Gerade deshalb überrascht, dass einige der wichtigsten Reformbaustellen in den Empfehlungen kaum eine Rolle spielen. Dabei liegen meines Erachtens zahlreiche Ansatzpunkte seit Jahren auf dem Tisch:
- Garantieanforderungen bei der Kalkulation von Anwartschaften klarstellen: Hier besteht erhebliche Rechtsunsicherheit, die Anbieter wie Arbeitgeber gleichermaßen belastet. Eine gesetzliche Klarstellung würde Planungssicherheit schaffen und gleichzeitig neue Gestaltungsspielräume eröffnen.
- Bestehendes Schriftformerfordernis abschaffen: Viele Unternehmen arbeiten längst digital. Personalakten werden elektronisch geführt, Arbeitsverträge digital abgeschlossen und Prozesse automatisiert gesteuert. Dass ausgerechnet bei der betrieblichen Altersversorgung vielfach weiterhin Papier erforderlich ist, passt nicht mehr in die heutige Realität. Die Textform sollte endlich ausnahmslos zum Regelfall werden.
- Aufmerkssamkeit auf die Portabilität der bAV lenken: Arbeitnehmer wechseln heute häufiger den Arbeitgeber als noch vor zwanzig Jahren. Moderne Altersversorgung muss diese Mobilität abbilden. Wer Versorgungsansprüche nicht unkompliziert übertragen kann, schwächt die Attraktivität der bAV insgesamt. Gerade bei Unterstützungskassen besteht hier weiterhin Reformbedarf.
Was auch noch dazukommt, ich habe es zu Beginn schon erwähnt: Die Empfehlungen der Rentenkommission zur betrieblichen Altersversorgung bleiben an vielen Stellen vage. Die eigentliche Ausgestaltung liegt nun bei der Politik – und genau hier beginnt ein weiteres Problem: Es dauert schlicht zu lange, bis aus Empfehlungen konkrete Verbesserungen werden.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II lieferte dafür ein ernüchterndes Beispiel. Die geplante Verbesserung der Geringverdienerförderung war fachlich weitgehend unstrittig und wurde von nahezu allen Marktteilnehmern begrüßt. Dennoch verstrich mehr als ein Jahr zwischen politischer Entscheidung und tatsächlichem Inkrafttreten. Gleichzeitig liegen seit Langem konkrete Vorschläge der Verbände auf dem Tisch, wie sich die bAV einfacher und attraktiver gestalten ließe.
Der wichtigste Appell an die Regierung: Die Konkretisierung der bAV-Empfehlungen der Rentenkommission darf nicht wieder zu lange dauern. Bis Ende des Jahres sollen die Reformen in Gesetze gegossen werden. Hoffen wir, dass das so kommt.
Ohne qualifizierte Beratung wird die Verbreitung nicht gelingen
Für Vermittlerinnen und Vermittler sind die aktuellen Entwicklungen jedoch eine gute Nachricht: Der Beratungsbedarf rund um die betriebliche Altersversorgung wird definitiv eher zu- als abnehmen. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen, offene Ausgestaltungsfragen und steigende Anforderungen auf Unternehmensseite machen qualifizierte Beratung wichtiger denn je.
Zudem wird Altersvorsorge immer stärker ganzheitlich gedacht. Die bAV ist heute kein isoliertes Beratungsthema mehr, sondern ein zentraler Baustein einer bedarfsgerechten Vorsorgestrategie. Wer betriebliche und private Vorsorge sinnvoll miteinander verbindet, schafft echten Mehrwert für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Deshalb braucht die Branche mehr Vermittlerinnen und -vermittler, die sich auch an das Thema bAV heranwagen. Wenn die betriebliche Altersversorgung künftig mehr Menschen erreichen soll, gelingt das nicht allein durch politische Reformen. Sondern durch kompetente Beratung in den Unternehmen.
Es braucht weniger Debatten und endlich mehr Umsetzung
Die Rentenkommission hat einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung geleistet. Sie beschreibt viele Probleme zutreffend und erkennt die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung ausdrücklich an. Doch Erkenntnis allein schafft noch keine höhere Verbreitung. Jetzt geht es um die handfeste Ausgestaltung der bisher noch unklaren Empfehlungen.
Wenn die Politik die zweite Säule wirklich stärken will, muss sie den Mut haben, konsequent zu vereinfachen: Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, mehr Rechtssicherheit, schnellere Umsetzung. Und vor allem ein klarer Fokus auf die Bedürfnisse des Mittelstands. Denn eines sollten wir anerkennen: Die betriebliche Altersversorgung ist nicht der Sanierungsfall unseres Alterssicherungssystems. Sie gehört zu den wenigen Bereichen, die funktionieren.
Autor Per Protoschill ist Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorgemanagement GmbH















