Nach BGH-Bauspar-Urteil: Andere Rechtslage bei Bonusverträgen?

Laut BGH-Urteil ist in solchen Fällen nicht der Zeitpunkt der Zuteilungsreife, sondern die Erlangung des Bonus entscheidend – zehn Jahre nach diesem Zeitpunkt darf gekündigt werden.

„BGH-Urteil sollte man akzeptieren“

„Das heißt auch: Im Licht des Urteils war nun doch ein Teil der Kündigungen rechtswidrig, weil sie zu früh ausgesprochen wurden“, sagt Nauhauser. Sollte er recht haben, würde sich der rechtmäßige Zeitpunkt der Kündigung um einige Jahre verschieben – dadurch könnten betroffene Bausparer möglicherweise doch noch hohe Guthabenzinsen einstreichen.

Der Chef der Landesbausparkasse (LBS) Südwest, Tilmann Hesselbarth, zeigt wenig Verständnis für das Vorgehen der Verbraucherschützer: „Ein BGH-Urteil sollte man akzeptieren.“

Er räumt aber ein, dass sich die für die Kündigung relevante Zeitachse „möglicherweise in Einzelfällen bei bestimmten Bonustarifen verschieben“ könnte. Der Anteil der Bonustarife am Gesamtbestand der LBS Südwest liegt den Angaben zufolge bei rund 20 Prozent.

„In der Regel fällt bei unseren Bonustarifen die Zuteilungsreife mit dem Bonusanspruch zusammen, daher verändert sich bei ihnen gar nichts – diese Verträge sind zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar“, sagt Hesselbarth. (dpa-Afx)

Foto: Shutterstock

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