Die Bundesregierung befasst sich mit dem Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz. Ziel ist es, die energetische Sanierung von Gebäuden voranzubringen und gleichzeitig praktikablere Lösungen für Eigentümer zu schaffen.
Für selbstnutzende Eigentümer sieht der Entwurf mehr Flexibilität vor. Beim Einsatz neuer Heizsysteme entfällt zunächst die Pflicht zur Beimischung von Biobrennstoffen bei klassischen Gasheizungen, sofern diese mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden. Auch hybride Systeme eröffnen zusätzliche Optionen.
Kritischer fällt die Bewertung für Vermieter aus. Sie sollen künftig die Hälfte der Mehrkosten tragen, die beim Betrieb neuer Gasheizungen entstehen. Diese Regelung steht im Zentrum der Kritik des Immobilienverbands Deutschland (IVD).
Kritik an geplanter Kostenverteilung
IVD-Präsident Dirk Wohltorf sagt: „Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden einige Daumenschrauben für Eigentümer gelockert. Bizarr ist aber, dass die Regierung meint, den Mieter vor dem Staat schützen zu müssen und den Vermieter dafür zahlen zu lassen. Denn CO₂-Kosten, Netzentgelte und Kosten für die Beimischung gehen auf staatliche Vorgaben zurück und werden mittelbar durch das Heizverhalten des Mieters verursacht. Wer Verbrauchskosten vom Verbrauch entkoppelt, konterkariert die mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz angestrebte klimapolitische Intention, mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas sparsam umzugehen. Die anstehenden parlamentarischen Beratungen müssen nun genutzt werden, das zu ändern.“
Forderung nach klareren mietrechtlichen Regelungen
Neben der Kostenfrage sieht der Verband weiteren Anpassungsbedarf. Insbesondere das Mietrecht müsse klarer gefasst werden, um den gestiegenen technischen Anforderungen gerecht zu werden.
Wohltorf sagt: „Geändert werden sollte auch das Mietrecht – nicht zugunsten oder gegen den Mieterschutz, sondern für mehr Klarheit. Das Mietrecht liest sich mittlerweile wie eine technische Beschreibung einer Heizungsanlage. Das hat mit Mietrecht nichts mehr zu tun.“
Nach der Kabinettsbefassung folgt im nächsten Schritt die Beratung im Deutschen Bundestag. Ein konkreter Zeitplan für das parlamentarische Verfahren steht bislang noch nicht fest.















