Laut einer repräsentativen Civey-Befragung im Auftrag des Direktversicherers DA Direkt hält mehr als jeder Zweite Elektrofahrzeuge in Tunneln und Tiefgaragen für „brandgefährlicher“ als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die Datenlage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) spricht jedoch dagegen: E-Autos brennen demnach nicht häufiger als Verbrenner.
Für Tunnel und Tiefgaragen gelten einheitliche Sicherheitsstandards, unabhängig vom Antrieb eines in Brand geratenen Fahrzeugs – darunter Belüftungssysteme, Fluchtwege und Brandmeldetechnik. Die Feuerwehren verfügen zudem über spezialisierte Einsatzpläne für Elektrofahrzeuge. „Seltene Fälle, in denen Betreiber von Parkhäusern Verbote für Elektroautos aussprechen, sind in aller Regel auf unzureichende bauliche Gegebenheiten oder ungenügende Lüftungsanlagen zurückzuführen. So können etwa beengte Platzverhältnisse wie geringe Deckenhöhen unter 2,10 Meter eine Bergung durch Feuerwehrfahrzeuge erschweren“, sagt Silvia Künnemann, Leiterin Product & Customer Experience bei DA Direkt.
Warum brennende E-Autos mit Wasser gelöscht werden
Zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass Batteriebrände nicht mit Wasser gelöscht werden dürfen: Laut DA Direkt handelt es sich hierbei um einen weit verbreiteten Irrtum. Brennende Batterien erzeugen den für die Verbrennung benötigten Sauerstoff von innen heraus. Klassische Methoden wie Löschdecken, Sand oder Schaum greifen deshalb nicht. Stattdessen kühlen die Einsatzkräfte das Fahrzeug mit Wasser, bis der Brandherd erlischt. Zur Vermeidung von Wiederentzündungen kommen zusätzlich Löschcontainer zum Einsatz.
Kasko und Haftpflicht: Wer zahlt im Schadensfall?
Erhebliche Unsicherheit besteht bei der Frage der Versicherungsdeckung: Sieben von zehn Befragten wissen nicht, ob Brandschäden an E-Autos über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. „Unsere Befragungsergebnisse zeigen eine große Unsicherheit beim Versicherungsschutz. Dabei ist die Rechtslage eindeubt. Elektroautos sind regulär in bestehende Versicherungssysteme integriert“, sagt Künnemann.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte zum Versicherungsschutz bei E-Auto-Bränden:
| Situation | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Brandschäden am eigenen Fahrzeug (unabhängig von der Antriebsart) | Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung |
| Schäden an Gebäuden oder anderen Fahrzeugen bei nachgewiesenem Verschulden | Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers |
| Haftung von Parkhaus- und Tiefgaragenbetreibern | Gleiche Maßstäbe wie bei konventionellen Fahrzeugen |













