Die Arbeiten im technischen Trilog zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament und Rat der Europäischen Union zur Retail Investment Strategy (RIS) sind abgeschlossen. Am Freitag (5. Juni 2026) stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ratsebene dem Verhandlungsergebnis mehrheitlich zu – die Verabschiedung des Regelwerks rückt damit näher.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) trägt das übergeordnete Ziel der RIS grundsätzlich mit: mehr Kleinanlegerinnen und Kleinanleger für den europäischen Kapitalmarkt zu gewinnen. In der ausgehandelten Form werde die Strategie diesem Anspruch jedoch nicht gerecht, so die DK in einer Mitteilung.
Positiv bewertet die DK, dass einige praxisferne Vorgaben aus dem ursprünglichen Kommissionsentwurf nicht weiterverfolgt wurden – darunter das partielle Zuwendungsverbot, der Benchmark-Ansatz bei den Value-for-Money-Vorgaben sowie der sogenannte Best-Interest-Test. Impulse für eine stärkere Kapitalmarktorientierung werde das neue Regelwerk dennoch nicht setzen.
Quinten: Wertpapiergeschäft wird unattraktiver statt einfacher
„Der Anspruch der Politik ist aus meiner Sicht zu Recht, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kapitalmarkts zu stärken. Leider hat der Gesetzgeber mit der RIS die Chance, Schritte auf diesem Weg zu gehen, nicht genutzt. Das Wertpapiergeschäft wird durch die RIS für Kleinanleger nicht vereinfacht, sondern vielmehr erheblich verkompliziert und damit unattraktiver gemacht. Es sind hingegen Regeln erforderlich, die weniger komplex sind“, sagt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), als diesjähriger DK-Federführer.
Die DK kündigt an, sich bei der anstehenden Konkretisierung der neuen Vorgaben durch delegierte Rechtsakte – sogenannte Level-II-Akte – aktiv einzubringen. Ziel sei es, eine weitere Überfrachtung mit administrativem Aufwand zu verhindern.
Bürokratische Belastungen für die Institute und ihre Kundinnen und Kunden seien mit Blick auf das Ziel attraktiver Kapitalmärkte kontraproduktiv. Die Überarbeitung der delegierten Rechtsakte solle vielmehr genutzt werden, um auf dieser Ebene zu entlasten – und bestehende Vorgaben wie überbordende Berichtspflichten zu streichen.
Am Freitag hatte sich bereits der Verband Votum zum Trilog-Ergebnis positioniert. Eine grundsätzliche Einigung zur RIS hatte es bereits kurz vor Weihnachten gegeben; bis jetzt war aber noch an den Details gefeilt worden.













