Votum: ESG-Abfragepflicht für 34 f-Vermittler kommt

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Laut Votum ist auch in der Zukunft mit einer dynamischen regulativen Entwicklung zu rechnen.

Wie der Votum-Verband mitteilt, hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf zu den erforderlichen Änderungen an der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt, mit dem zukünftig auch 34 f-Vermittler verpflichtet werden, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln.

Damit müssen 34 f-Vermittler künftig die gleichen Pflichten erfüllen wie sie bereits heute für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten und in der Anlageberatung durch Banken gelten. „Wir begrüßen es, dass das Ministerium den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert. Klar ist aber: Aufgrund der weiterhin unvollständigen Datenlage – die auch von den Aufsichtsbehörden Bafin und Eiopa eingeräumt wurde – wäre es für alle Berater besser gewesen, wenn der Start erst im Frühjahr 2023 erfolgt wäre“, erklärte Votum-Vorstand Martin Klein.

Es sei damit zu rechnen, dass sich der Bundesrat im Laufe der ersten Plenarsitzungen im neuen Jahr mit diesem Entwurf auseinandersetzen werde. „Man kann davon ausgehen, dass mit der Veröffentlichung der Verordnung im Laufe des Monats März 2023 im Bundesanzeiger gerechnet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch die in der Anlageberatung tätigen 34 f-Vermittler verpflichtend die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abfragen und berücksichtigen“, so Klein.

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