E-Scooter-Sharing: Warum fremde Accounts Jugendliche teuer zu stehen kommen können

Foto: AdobeStock/Farid
Für Leihroller der Sharing-Anbieter gelten jedoch strengere Regeln.

Leih-E-Scooter sind bei Jugendlichen beliebt. Doch die meisten Anbieter erlauben die Nutzung erst ab 18 Jahren. Wer seinen Account weitergibt, riskiert bei einem Unfall empfindliche Nachforderungen. Was Eltern und Kontoinhaber wissen sollten.

Leih-E-Scooter lassen sich per App in Sekunden entsperren – das macht sie gerade für junge Menschen attraktiv. Doch wer seinen Account an Minderjährige weitergibt, geht ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko ein. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.


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Grundsätzlich dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in Deutschland E-Scooter fahren, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Für Leihroller der Sharing-Anbieter gelten jedoch strengere Regeln. „Minderjährige dürfen einen solchen Vertrag normalerweise nicht allein abschließen“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Das Mindestalter liegt bei den meisten Anbietern deshalb bei 18 Jahren. Außerdem benötigt jeder Nutzer einen eigenen Account – nur so ist er bei der Fahrt regulär über den Anbieter versichert.

Wer seinen Zugang an einen Jugendlichen weitergibt, verstößt gleich in zweifacher Hinsicht gegen die Vertragsbedingungen: zum einen durch die Account-Weitergabe, zum anderen durch die Nutzung durch eine minderjährige Person. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, betont Richter. „Vor allem bei einem Unfall drohen finanzielle und rechtliche Konsequenzen.“

Haftpflicht greift – aber Rückforderungen sind möglich

Verursacht der Jugendliche mit dem Leihroller einen Schaden oder verletzt andere Personen, greift grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Rollers. Allerdings kann der Versicherer vom Vertragsinhaber im Anschluss unter Umständen bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Dazu können weitere Kosten kommen: Reparaturen am Leihroller, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Forderungen des Anbieters.

Neben den Haftungsfragen gelten beim E-Scooter-Fahren unabhängig vom Alter weitere Regeln. Die Fahrzeuge sind für eine Person ausgelegt – Mitfahrer sind nicht erlaubt, und Gepäck darf nur transportiert werden, wenn es die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind. Obwohl keine Helmpflicht besteht, empfiehlt die R+V das Tragen eines Helms ausdrücklich, da er schwere Kopfverletzungen verhindern kann.


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