Ehe und Recht: Worauf Paare bei Name, Vertrag und Absicherung achten sollten

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Wer heiratet, trifft nicht nur eine emotionale Entscheidung – sondern auch eine rechtliche. Vom reformierten Namensrecht über den Güterstand bis hin zu Versicherungen und Formalitäten nach der Hochzeit gibt es einiges zu beachten. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Mit dem Ja-Wort beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch eine Reihe rechtlicher Konsequenzen. Die Experten des Rechtsschutzversicherers Arag haben zur Hochzeitssaison die wichtigsten Aspekte zusammengefasst: Das reicht von Neuerungen beim Namensrecht bis hin zu Versicherungsfragen und den Pflichten nach der Hochzeit.

Reformiertes Namensrecht seit Mai 2025

Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht, das Ehepaaren deutlich mehr Spielraum bei der Namenswahl lässt. Neu ist vor allem: Beide Ehepartner dürfen künftig einen Doppelnamen tragen, der sich aus den Geburtsnamen beider zusammensetzt. Bisher war das nur dem Partner möglich, der seinen Namen behielt.

In drei von vier Fällen war es die Frau, die ihren Geburtsnamen aufgab. Die Namen können mit Bindestrich verbunden werden, müssen es aber nicht. Alternativ bleibt es möglich, den eigenen Namen beizubehalten oder dass ein Partner den gemeinsamen Familiennamen führt und der andere zusätzlich einen Begleitnamen annimmt.


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Wählt das Ehepaar einen gemeinsamen Doppelnamen, wird dieser zum Familiennamen – auch für die Kinder. Das gilt selbst dann, wenn nur ein Elternteil den Doppelnamen trägt. Neu ist auch: Kinder können einen Namen leichter ablegen, wenn sich die Eltern trennen. Ein volljähriges Kind kann seinen Namen einmalig ohne besonderen Anlass ändern – also einen Doppelnamen auf einen Namen reduzieren, zum anderen Elternteil wechseln oder einen Doppelnamen aus beiden Elternnamen bilden. Was unverändert gilt: Alle Kinder einer Familie müssen denselben Nachnamen tragen.

Grenzen setzt das Namensrecht weiterhin klar: Zwei Namen dürfen nicht zu einem neuen verschmolzen werden. Aus Müller und Lüdenscheidt wird also kein „Müllerlüdenscheidt“. Auch Bandwurm-Namen über mehrere Ehen hinweg sind nicht möglich. Wer als Herr Müller-Lüdenscheidt eine Frau Meier-Schulze heiratet, kann nicht den Namen Meier-Schulze-Müller-Lüdenscheidt führen. Das Namensrecht beschränkt die Zusammensetzung auf maximal zwei Namen.

Güterstand, Erbrecht und Ehevertrag

Mit der Heirat entstehen automatisch rechtliche Bindungen, die viele Paare unterschätzen. Ohne Ehevertrag leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Vermögen, das während der Ehe erworben wird, ist im Trennungsfall grundsätzlich auszugleichen. Darüber hinaus sind Ehepartner einander zu Unterhalt verpflichtet und haben umfassende Auskunftsrechte über die finanziellen Verhältnisse des anderen. Im Erbrecht sind Ehepartner gesetzlich besonders abgesichert.

Wer individuelle Regelungen möchte, kann diese in einem Ehevertrag festhalten. Das kann laut Arag-Experten vor allem bei Selbstständigkeit, Immobilienbesitz oder deutlichen Vermögensunterschieden sinnvoll sein.

Die Hochzeit ist zudem ein Anlass, den bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen. In der privaten Haftpflichtversicherung lässt sich häufig ein gemeinsamer Vertrag nutzen. Bei der Krankenversicherung – gesetzlich wie privat – sollten Familientarife und -optionen geprüft werden. Wichtig ist auch ein Blick auf bestehende Policen: In Lebensversicherungen und Altersvorsorgeverträgen sollten die eingesetzten Begünstigten gegebenenfalls aktualisiert werden.

Verträge, Dokumente und Steuerklasse

Rund um die Hochzeitsplanung selbst empfehlen die Arag-Experten, alle Vereinbarungen mit Dienstleistern wie Location, Catering oder Fotograf schriftlich festzuhalten. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Stornobedingungen gelten: Welche Kosten entstehen bei kurzfristigen Absagen oder Änderungen? Auch Zahlungsfristen und Anzahlungsregelungen sollten genau gelesen werden – wer Fristen versäumt, riskiert Aufschläge.

Nach der Hochzeit stehen eine Reihe von Formalitäten an, die zeitnah erledigt werden sollten. Wer seinen Namen geändert hat, ist nach dem Personalausweisgesetz verpflichtet, unverzüglich einen neuen Personalausweis zu beantragen – durch die Namensänderung wird der bisherige ungültig.

Gleiches gilt für den Reisepass. Wer in die Flitterwochen ins Ausland reisen möchte, kann den Antrag bereits vor der Hochzeit stellen. Auch der Führerschein sollte angepasst werden. Die Meldebehörde sollte über die Eheschließung informiert werden – obwohl dies häufig automatisch erfolgt, lohnt ein kurzer Check, um ein mögliches Bußgeld zu vermeiden.

Ehepaare können nach der Heirat ihre Steuerklassen beim Finanzamt ändern und damit finanzielle Vorteile nutzen. Informiert werden müssen außerdem der Arbeitgeber, die Rentenversicherung sowie gegebenenfalls Banken, Vertragspartner und Mitgliedschaftsanbieter.

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