Der Finanzausschuss des Bundestags hat die Einkommensteuerreform 2027 beraten. Unter den geladenen Experten, darunter Fachleute des DIW Berlin und des ZEW Mannheim, wurde kritisiert, dass die kalte Progression einen erheblichen Teil der geplanten Entlastung auffrisst. Das geht aus einer Kurzmeldung des Bundestags zur Sitzung hervor.
Bereits am 2. September 2026 brachte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf auf den Weg; am 8. Oktober 2026 folgte dann die erste Lesung im Plenum. Im Zentrum der Debatte steht daher die Frage, ob die vorgesehenen Anpassungen bei Grundfreibetrag, Kindergeld und Steuertarif die Inflation tatsächlich ausgleichen. Oder ob trotz steigender Freibeträge real weniger bei den Steuerzahlern ankommt.
Die Eckpunkte der Einkommensteuerreform 2027 im Überblick
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Reform Steuerzahler ab 2027 und 2028 um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Die wichtigsten Stellschrauben zeigt die folgende Übersicht.
| Regelung | Ab 2027 | Ab 2028 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.564 Euro | 12.900 Euro |
| Kindergeld (je Kind und Monat) | 267 Euro | 272 Euro |
| Kinderfreibetrag | 10.056 Euro | 10.236 Euro |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.430 Euro | - |
| Grenze für steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge | 75 Euro Stundenlohn | - |
| „Reichensteuer“ ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen | 45 Prozent | - |
| „Superreichensteuer“ ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen | 47 Prozent (rund 49,6 Prozent mit Solidaritätszuschlag) | - |
Zur Gegenfinanzierung sieht der Entwurf zwei Einschnitte vor. Beim Handwerkerbonus sinkt der absetzbare Anteil von 20 auf 15 Prozent, zugleich reduziert sich die Obergrenze von 1.200 auf 900 Euro. Außerdem steigt der Pauschsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent.
Warum die kalte Progression die Entlastung auffrisst
Wie stark die kalte Progression die nominale Entlastung schmälert, hat DIW-Steuerexperte Stefan Bach im Ifo-Schnelldienst 8/2026 vorgerechnet. Demnach sinkt die Einkommensteuer 2027 und 2028 durch die Reform nominal um gut sieben Milliarden Euro. Allein der Effekt der kalten Progression schlägt bei einer unterstellten Inflation von fünf Prozent jedoch mit 12,6 Milliarden Euro zu Buche. Rechnet man zusätzlich die reale Entwertung des Kindergelds in Höhe von 2,9 Milliarden Euro ein, verbleibt laut Bach unter dem Strich eine reale Nettobelastung von jährlich 8,3 Milliarden Euro. Die Bundesregierung kommuniziert dagegen eine Entlastung von zehn Milliarden Euro.
In seiner Stellungnahme zur Anhörung formuliert es das DIW Berlin deutlich: „Die Entlastung der arbeitenden Mitte fällt praktisch aus.“
Auch das ZEW Mannheim kommt zu einem ähnlich ernüchternden Ergebnis. Konkret liegt die Tarifentlastung 2028 im Vergleich zu 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro demnach bei lediglich 116 Euro, während ein kompletter Ausgleich der prognostizierten Teuerung 306 Euro erfordern würde. Das Institut bringt es in seiner Stellungnahme auf den Punkt: „Für 98 Prozent der Steuerpflichtigen bleibt die Entlastung hinter dem Ausgleich zurück.“
Drei Institutionen, drei Summen
Die Bundesregierung beziffert die Entlastung auf zehn Milliarden Euro pro Jahr. Das DIW Berlin beziffert die tatsächliche Belastung unter Berücksichtigung von kalter Progression und Kindergeld-Entwertung auf 8,3 Milliarden Euro. Der Bund der Steuerzahler hält dagegen nur sieben Milliarden Euro für realistisch.
Bund der Steuerzahler und Steuerberaterkammer kritisieren den Entwurf
Der Bund der Steuerzahler bezeichnete den Entwurf in seiner Stellungnahme als enttäuschend. Das tatsächliche Entlastungsvolumen bezifferte der Verband auf höchstens sieben Milliarden Euro statt der von der Regierung genannten zehn Milliarden Euro. Nach seiner Einschätzung sei rund drei Viertel des verkündeten Volumens ohnehin verfassungsrechtlich geboten oder entspreche langjähriger Praxis.
Nach eigener Berechnung des Verbands müsse ein Doppelverdienerpaar unter Berücksichtigung steigender Sozialversicherungsbeiträge bis 2028 unterm Strich mit einem Minus von rund 350 Euro rechnen. Sachverständiger Prof. Ulrich van Suntum bezeichnete den Entwurf zudem als Dokument der Mutlosigkeit und Halbherzigkeit.
Auch die Bundessteuerberaterkammer äußerte sich kritisch, allerdings mit Blick auf die neuen Spitzensteuersätze. Vorgesehen ist zum einen eine „Reichensteuer“ in Höhe von 45 Prozent für zu versteuernde Einkommen ab 250.000 Euro, zum anderen eine neue „Superreichensteuer“ von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro. Inklusive Solidaritätszuschlag summiert sich das auf einen effektiven Satz von knapp 49,6 Prozent - eine Zahl, die Sachverständiger Prof. Felix Bierbrauer in der Anhörung vorrechnete. Nach Auffassung der Kammer träfen diese Sätze vor allem erfolgreiche Unternehmer des deutschen Mittelstandes, die angesichts hoher Energie- und Arbeitskosten Erleichterungen erwarten statt zusätzlicher Belastungen durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen.
Verbände und Fraktionen fordern Nachbesserungen beim Grundfreibetrag
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert einen deutlich höheren Grundfreibetrag für 2027: Mindestens 15.800 Euro statt der im Entwurf vorgesehenen 12.564 Euro müsse die Grenze betragen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte zur Anhörung zudem einen Antrag ein, der eine stärkere Anhebung des Kindergelds fordert. Ziel ist es, die Lücke zwischen dem Kindergeld und der maximal möglichen steuerlichen Entlastung durch die Kinderfreibeträge zu verringern. Diese Forderung unterstützten in ihren schriftlichen Stellungnahmen ebenfalls das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie die Arbeitnehmerkammer Bremen.
Der Deutsche Steuerberaterverband verlangt stattdessen, die kalte Progression durch eine angemessene Anpassung des Tarifs vollständig zu kompensieren. Zusätzlich plädiert er für einen automatisierten Inflationsausgleich, damit wiederkehrende politische Tarifdebatten künftig entfallen. Außerdem spricht sich der Verband für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags aus. Einen vergleichbaren Weg schlägt die AfD-Fraktion ein, die einen Tarif fordert, der automatisch an die Inflationsentwicklung gekoppelt ist. Sachverständiger Prof. Fritz Söllner von der TU Ilmenau stufte diesen Ansatz während der Anhörung als überaus sinnvoll und dringend geboten ein.
Bereits während der ersten Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 zeichnete sich der Streit ab. Doris Achelwilm (Die Linke) monierte, die Einkommensteuerreform sei zwar da, richtig reformiert werde aber nicht. Kay Gottschalk (AfD) ging weiter und sprach von einem gut getarnten Steuererhöhungsgesetz, das er als glatten Etikettenschwindel bezeichnete.
Der weitere Fahrplan für die Einkommensteuerreform 2027
Nach der Anhörung stehen noch die abschließende Beratung im Finanzausschuss sowie die zweite und dritte Lesung im Bundestag an. Anschließend befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Den Abschluss des Verfahrens sieht der Zeitplan laut Bundestag bis zum Jahresende 2026 vor. Bis dahin stehen die Forderungen von Sachverständigen und Verbänden zum Grundfreibetrag, zum Kindergeld und zum Ausgleich der kalten Progression zur Debatte.















