Erben: Fallstricke bei der Ausschlagung

Alternativen zur Ausschlagung sind die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren, die beide kostenpflichtig sind. Wenn nach Abzug der Verbindlichheiten noch Vermögenswerte im Nachlass vorhanden sind, sollten diese Möglichkeiten der Erbausschlagung vorgezogen werden.

Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren

Eine Nachlassverwaltung ist sinnvoll, wenn der Erblasser ein komplexes Vermögen hinterlässt. Beantragt wird sie beim Nachlassgericht. Der Nachlassverwalter ordnet zunächst den Nachlass und begleicht aus ihm die Verbindlichkeiten. Das restliche Vermögen steht dann dem Erben zu.

Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann dann ratsam sein, wenn das Ausmaß der Verschuldung erst nach Erbannahme deutlich wird. Beide Alternativen befreien den Erben davon, für die Schulden des Erblassers haften zu müssen.

Professionelle Unterstützung sichern

Nach Eintritt des Erbfalls sollten sich Erben grundsätzlich schnellstmöglich um professionelle Unterstützung durch einen Anwalt bemühen. Mithilfe anwaltlicher Beratung kann dann fristgerecht entschieden werden, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden sollte.

Insbesondere wenn der Nachlass komplex und unübersichtlich ist, sollten Erben sich davor schützen, die Verbindlichkeiten des Erblassers begleichen zu müssen. Hier ist die Konsultation eines Experten ratsam. (jb)

Foto: Shutterstock

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