Wer Angehörige pflegt, übernimmt gesellschaftlich eine wichtige Aufgabe. Für die eigene Altersvorsorge kann dieses Engagement jedoch teuer werden. Eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Zentrums für Altersfragen zeigt, dass intensive Angehörigenpflege im späten Erwerbsleben häufig zu geringeren Rentenansprüchen führt. Zwar können zusätzliche Rentenpunkte einen Teil der Nachteile ausgleichen, doch profitieren längst nicht alle Pflegenden von dieser Regelung.
Rentenpunkte für Angehörigenpflege werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben. Erforderlich sind mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche, eine Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Stunden wöchentlich sowie mindestens Pflegegrad zwei der gepflegten Person. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, erhält trotz erheblicher Pflegeleistung keine zusätzlichen Rentenansprüche.
Für ihre Untersuchung werteten die Forschenden Daten der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955 aus. Die Analyse zeigt, dass insbesondere Menschen, die intensive Pflege mit einer umfangreichen Erwerbstätigkeit verbinden, häufig Rentennachteile erleiden. Betroffen sind vor allem Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren, aber weiterhin mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und deshalb keine Rentenpunkte für ihre Pflege erhalten.
Schon wenige Stunden weniger Arbeit können sich bemerkbar machen
Wie sich eine Arbeitszeitreduzierung langfristig auf die gesetzliche Rente auswirken kann, zeigen vereinfachte Modellrechnungen auf Basis des aktuellen Rentenwerts. Sie verdeutlichen, dass sich bereits wenige Jahre mit reduzierter Arbeitszeit dauerhaft auf die spätere Monatsrente auswirken können, sofern keine zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflege angerechnet werden.
| Arbeitszeitreduzierung | Dauer | Verlorene Rentenpunkte | Mögliche niedrigere Bruttorente pro Monat* |
|---|---|---|---|
| Von 40 auf 35 Stunden pro Woche | Ein Jahr | 0,125 | Rund 5 Euro |
| Von 40 auf 35 Stunden pro Woche | Drei Jahre | 0,375 | Rund 16 Euro |
| Von 40 auf 35 Stunden pro Woche | Fünf Jahre | 0,625 | Rund 27 Euro |
| Von 40 auf 30 Stunden pro Woche | Ein Jahr | 0,250 | Rund 11 Euro |
| Von 40 auf 30 Stunden pro Woche | Drei Jahre | 0,750 | Rund 32 Euro |
| Von 40 auf 30 Stunden pro Woche | Fünf Jahre | 1,250 | Rund 53 Euro |
| Von 40 auf 20 Stunden pro Woche | Ein Jahr | 0,500 | Rund 21 Euro |
| Von 40 auf 20 Stunden pro Woche | Drei Jahre | 1,500 | Rund 64 Euro |
| Von 40 auf 20 Stunden pro Woche | Fünf Jahre | 2,500 | Rund 106 Euro |
| Vollständige Aufgabe der Beschäftigung | Ein Jahr | 1,000 | Rund 43 Euro |
| Vollständige Aufgabe der Beschäftigung | Drei Jahre | 3,000 | Rund 128 Euro |
| Vollständige Aufgabe der Beschäftigung | Fünf Jahre | 5,000 | Rund 213 Euro |
*Vereinfachte Modellrechnung für eine zuvor in Vollzeit beschäftigte Person mit Durchschnittsverdienst. Berechnet mit dem seit dem 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro. Dargestellt ist die monatliche Bruttorente nach heutigem Rentenwert. Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht berücksichtigt. Rentenpunkte aus der Angehörigenpflege können die Einbußen je nach Pflegegrad und Leistungsart teilweise oder vollständig ausgleichen. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen insbesondere vom individuellen Einkommen, der Dauer der Arbeitszeitreduzierung und der rentenrechtlichen Anerkennung der Pflege ab.
Studie sieht Lücken im bestehenden System
Nach Einschätzung der Forschenden gleicht das heutige System die Nachteile nur teilweise aus. Personen, deren Pflege rentenrechtlich anerkannt wird und für die die Pflegeversicherung Rentenbeiträge zahlt, können ihre Rentenanwartschaften in einzelnen Erwerbsverläufen teilweise stabilisieren oder sogar verbessern. Das betrifft beispielsweise Teilzeitbeschäftigte sowie Menschen in Frührente oder Erwerbsminderungsrente.
Anders sieht es bei vielen Erwerbstätigen aus, die ihre Arbeitszeit wegen der Pflege reduzieren, aber weiterhin mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sie fallen häufig durch das Raster der gesetzlichen Regelung. „Rentenpunkte für Pflege sind wichtig, aber sie erreichen nicht alle Pflegenden, bei denen Rentennachteile entstehen können. Besonders problematisch ist intensive Pflege, die mit umfangreicher Erwerbsarbeit vereinbart wird, aber nicht zu zusätzlichen Rentenpunkten führt“, sagt Dr. Ulrike Ehrlich vom Deutschen Zentrum für Altersfragen.
Zusätzliche Brisanz erhält das Thema durch die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung. Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll die Pflegekasse künftig nur noch bis zu 70 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Gleichzeitig bleibt die 30-Stunden-Grenze bestehen. „Eine solche Kürzung würde die rentenrechtliche Anerkennung familiärer Pflege weiter schwächen. Zugleich bleiben viele pflegende Erwerbstätige weiterhin außen vor: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, erhält keine Rentenpunkte für Pflege – selbst wenn die Arbeitszeit wegen Pflege bereits reduziert wurde. Das passt schlecht zu einer Politik, die sowohl auf Angehörigenpflege als auch auf hohe Erwerbsbeteiligung setzt“, sagt Ehrlich.
















