Kanzlei Wirth sieht keine Grundlage für Massenansprüche gegen Rürup-Vermittler

Norman Wirth
Foto: Wirth Rechtsanwälte/Bettina Straub
Rechtsanwalt Norman Wirth: „Wer Kundennutzen allein an einer rechnerischen Mindestrendite festmachen will, verkürzt die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung erheblich.“

Die Debatte über den Kundennutzen von Rürup-Renten gewinnt an Schärfe. Wirth Rechtsanwälte widerspricht Forderungen nach einer pauschalen Rückabwicklung von Basisrenten und sieht individuelle Beratung und Vertragsgestaltung als entscheidend für mögliche Haftungsfragen.

Wirth Rechtsanwälte stellt sich gegen Forderungen, sogenannte Rürup-Renten wegen eines angeblich fehlenden Kundennutzens pauschal rückabzuwickeln. Anlass ist eine Initiative des Versicherungsmathematikers und ehemaligen Vorstandssprechers des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, der öffentlich die Prüfung und mögliche Rückabwicklung entsprechender Verträge bewerbe.


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Nach Angaben der Kanzlei stützt sich die Kritik unter anderem auf Kosten, Renditeerwartungen, Rentenfaktoren, Produktinformationen und aufsichtsrechtliche Anforderungen. Daraus lasse sich jedoch kein allgemeiner Anspruch gegen Versicherer oder Vermittler ableiten. Eine Rürup-Rente ist eine spezielle Form der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge für bestimmte Personengruppen, in erster Linie Selbstständige und Unternehmer.

„Wer Kundennutzen allein an einer rechnerischen Mindestrendite festmachen will, verkürzt die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung erheblich“, sagt Norman Wirth, Gründer von Wirth Rechtsanwälte. Gerade bei Rürup-Verträgen seien der konkrete Vertrag, der damalige Beratungsanlass und die individuelle Kundensituation maßgeblich. „Eine pauschale Aussage, Basisrenten hätten keinen Kundennutzen, trägt rechtlich nicht.“

Individuelle Beratung im Mittelpunkt

Der Mitteilung zufolge hält die Kanzlei insbesondere die Annahme einer schematischen Zwei-Prozent-Grenze für ungeeignet. Der Kundennutzen einer Basisrente bemesse sich nicht ausschließlich an der Rendite. Auch Aspekte wie lebenslange Rentenzahlungen, Sicherheit, steuerliche Ziele, individuelle Vorsorgeplanung und die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos seien zu berücksichtigen.

Auch hohe Kosten oder erhöhte Stornoquoten rechtfertigten nach Auffassung der Kanzlei keine automatische Rückabwicklung. Sie könnten zwar Anlass für eine Prüfung sein, für eine Haftung des Vermittlers seien jedoch weiterhin eine konkrete Pflichtverletzung, Kausalität und ein nachweisbarer Schaden erforderlich. Maßgeblich sei die Beratungssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Nach Auffassung von Wirth Rechtsanwälte werden in der aktuellen Diskussion unterschiedliche rechtliche Ebenen miteinander vermischt. Dazu zählten die Produktverantwortung des Versicherers, aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Produkt-Governance, Beratungspflichten des Vermittlers sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche von Kunden.

Gesetzliche Merkmale der Basisrente

„Vermittler schulden eine ordnungsgemäße Beratung nach der konkreten Kundensituation, nach Wünschen und Bedürfnissen. Eine pauschale Behauptung, Rürup-Verträge seien wegen fehlenden Kundennutzens massenhaft rückabzuwickeln, reicht im Einzelfall lange nicht, eine Pflichtverletzung des Vermittlers darzustellen“, so Wirth.

Zugleich weist die Kanzlei darauf hin, dass typische Merkmale der Basisrente keine Produktfehler seien. Die fehlende freie Kapitalauszahlung, die lebenslange Rentenzahlung sowie die steuerliche Bindung gehörten zum gesetzlichen Konzept der Rürup-Rente.

„Man kann eine Rürup-Rente nicht allein deshalb angreifen, weil sie Rürup ist“, sagt Wirth. „Wer eine steuerlich geförderte lebenslange Altersvorsorge mit einem frei verfügbaren Depot vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen.“

Vermittlern empfiehlt die Kanzlei, auf Schreiben im Zusammenhang mit einer möglichen Rückabwicklung von Rürup-Verträgen besonnen zu reagieren. „Unser Rat für eventuell betroffene Vermittler lautet – wie immer in solch einem Fall: Ruhe bewahren, Unterlagen sichern, nichts anerkennen und frühzeitig rechtlichen Rat einholen“, sagt Wirth.


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