Zum 1. Juli 2026 werden die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent angehoben. Für eine Standardrente – also bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren – entspricht das einem Anstieg von 77,85 Euro im Monat. Die Anpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung in Deutschland: Steigen die Einkommen der Beschäftigten, erhöhen sich in der Folge auch die Renten.
Allerdings gleiche die Anpassung in erster Linie Preissteigerungen aus und sorge selten für echte Kaufkraftgewinne, so Experten des Düsseldorfer Versicherers Arag in einer aktuellen Verbraucherinformation. Wie stark das Plus individuell wirkt, hängt von der persönlichen Rentenhöhe ab.
Die Höhe der Rente ergibt sich im Kern aus den sogenannten Entgeltpunkten, die durch Beitragszahlungen angesammelt werden. Zeiten der Kindererziehung oder Pflege werden ebenfalls angerechnet. Daneben spielt das Renteneintrittsalter eine entscheidende Rolle: Wer früher in Rente geht, nimmt dauerhaft Abschläge in Kauf; wer länger arbeitet, erhöht seine monatliche Zahlung. Zur Orientierung empfehlen die Arag-Experten den Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung, der eine recht genaue Einschätzung der späteren Rentenansprüche ermöglicht.
Die gesetzliche Rente ersetzt im Durchschnitt rund 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – und das nur bei lückenlosen Erwerbsbiografien. Wer längere Phasen in Teilzeit gearbeitet, Kinder erzogen oder Beitragsjahre ausgelassen hat, muss häufig mit deutlich weniger auskommen.
Warum private und betriebliche Vorsorge unverzichtbar bleibt
Private und betriebliche Vorsorge soll diese Versorgungslücke schließen. Eine betriebliche Altersvorsorge kann sich besonders lohnen, weil Arbeitgeber häufig einen Zuschuss leisten und Beiträge steuerlich begünstigt sind. Ergänzend bieten sich flexible Sparformen an, etwa regelmäßige Einzahlungen in Fonds- oder ETF-Sparpläne. Langfristig profitieren Sparer dabei vom Zinseszinseffekt. Entscheidend sei laut den Arag-Experten weniger die Höhe der einzelnen Beiträge als der Zeitpunkt des Einstiegs: Wer früh starte, könne auch mit kleinen monatlichen Beträgen ein beachtliches Kapital aufbauen. Wer später beginne, müsse entsprechend höhere Summen investieren, um die gleiche Wirkung zu erzielen.
Auch die steuerliche Seite der Rente wird häufig unterschätzt. Der steuerpflichtige Anteil steigt je nach Renteneintrittsjahr schrittweise an – erst Renten ab 2058 werden vollständig besteuert. Wer zusätzlich Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen bezieht, sollte seine steuerliche Gesamtsituation sorgfältig prüfen, da diese das zu versteuernde Einkommen erhöhen und eine Steuerpflicht auslösen oder verstärken können. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden direkt von der Bruttorente abgezogen, sodass der Auszahlungsbetrag entsprechend niedriger ausfällt.
Der Übergang in den Ruhestand wird zunehmend flexibler gestaltet. Sieben Prozent der Älteren bleiben auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze erwerbstätig – im Schnitt mit 19 Wochenstunden. Laut den Arag-Experten ist auch bei einer vorgezogenen Altersrente ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat und weiterarbeitet, kann seine Rentenansprüche durch zusätzliche Beiträge sogar steigern.
Rente im Ausland: Was bei Überweisung und Krankenversicherung gilt
Den Lebensabend im Ausland zu verbringen ist für viele attraktiv. Die deutsche gesetzliche Rente wird grundsätzlich auch ins Ausland überwiesen – jährlich erhalten rund 1,8 Millionen Rentenempfänger in mehr als 150 Ländern ihre Zahlungen. Innerhalb der EU sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen bleibt der Anspruch in der Regel vollständig erhalten. In Staaten ohne entsprechende Abkommen oder bei bestimmten Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten kann es hingegen zu Einschränkungen kommen.
Ein zentrales Thema ist dabei die Krankenversicherung: Innerhalb der EU können gesetzlich Versicherte häufig weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen oder sich im Wohnland absichern. Außerhalb Europas ist in der Regel eine private Krankenversicherung notwendig. Steuerlich hängt es vom Wohnsitz und möglichen Doppelbesteuerungsabkommen ab, ob und wo die Rente versteuert wird. In vielen Fällen behält Deutschland zumindest ein Teilbesteuerungsrecht, während im Ausland zusätzliche Steuerpflichten entstehen können.
Als Orientierungshilfe für die Wahl des Ruhestandsortes verweisen die Arag-Experten auf den jährlich erscheinenden „Global Retirement Index“ des US-Magazins „International Living“. In der aktuellen Ausgabe belegt Griechenland den ersten Platz.














