Erben, schenken, vorsorgen: Worauf es bei der privaten Nachfolge ankommt

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Holzschreibtisch mit braunem Umschlag mit rotem Wachssiegel, Stapel offizieller Dokumente mit Lesebrille und Füllfederhalter, Bücherregal und Pflanze im Hintergrund.
Foto: KI-generiert mit OpenAI
Der Nachlass sollte frühzeitig geordnet und geregelt werden (KI-generiertes Symbolbild).

In den kommenden Jahren werden in Deutschland Vermögen in Milliardenhöhe an die nächste Generation übertragen. Wer seine Nachfolge frühzeitig plant, kann den eigenen Willen besser umsetzen, steuerliche Spielräume nutzen und Konflikte vermeiden. Worauf dabei zu achten ist.

Viele Menschen regeln ihren Nachlass nicht oder erst sehr spät. Dabei dürften nach Schätzungen jedes Jahr Vermögenswerte von mehr als 100 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt werden. „Es gibt rund um das Erbe sehr viele Missverständnisse und zudem unzureichendes Wissen“, sagt Maximilian Kleyboldt, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland).

Nach Ansicht des FPSB umfasst eine durchdachte Nachfolgeplanung deutlich mehr als die Erstellung eines Testaments. Neben der Verteilung des Vermögens spielen steuerliche Überlegungen, Vorsorge für den Ernstfall und organisatorische Fragen eine wichtige Rolle. Wer frühzeitig plant, kann Angehörige entlasten und rechtliche Unsicherheiten vermeiden.


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Ein zentraler Baustein ist die bewusste Gestaltung der Erbfolge. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht den persönlichen Vorstellungen entspricht. Vermächtnisse können einzelnen Personen bestimmte Vermögenswerte zuweisen, ohne sie als Erben einzusetzen. Gleichzeitig sollten Pflichtteilsansprüche berücksichtigt sowie Ersatzerben benannt werden. Auch der Güterstand und bestehende Eheverträge können die Vermögensverteilung maßgeblich beeinflussen.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Der FPSB empfiehlt außerdem, Schenkungen zu Lebzeiten in die Planung einzubeziehen. Die steuerlichen Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Durch eine frühzeitige Vermögensübertragung lassen sich diese mehrfach ausschöpfen. Widerrufs- oder Rückfallklauseln können dabei helfen, den Gestaltungsspielraum des Schenkenden zu sichern.

Auch bei der Erbschaftsteuer bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu reduzieren. Dazu zählen neben der Nutzung der Freibeträge auch Gestaltungen rund um selbst genutzte Immobilien oder der sogenannte Generationensprung, bei dem Vermögen direkt an Enkel übertragen wird. Nießbrauchsregelungen können den steuerlichen Wert von Immobilien, Wertpapieren oder Unternehmensbeteiligungen mindern. Nach Angaben des FPSB setzen viele dieser Modelle jedoch eine langfristige Vorbereitung voraus.

Selbst bei sorgfältiger Planung kann für die Erben eine Steuerlast entstehen. Deshalb empfiehlt der Verband, ausreichend liquide Mittel vorzuhalten oder eine passende Versicherungslösung zu prüfen. Eine Simulation der möglichen Erbschaftsteuer könne Transparenz schaffen und unterschiedliche Nachfolgeszenarien vergleichbar machen. Bei Ehepaaren sollte die Planung grundsätzlich beide Erbfälle berücksichtigen.

Formfehler und organisatorische Risiken vermeiden

Zu den häufigsten Fehlern zählt laut FPSB ein fehlendes oder formfehlerhaftes Testament. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Datum und Ort sollten ebenfalls angegeben werden. Unklare Formulierungen können dazu führen, dass der tatsächliche Wille des Erblassers nicht rechtssicher umgesetzt wird.

Weitere Risiken bestehen bei Gemeinschaftskonten, der unzureichenden Nutzung von Schenkungsfreibeträgen oder Erbengemeinschaften, die häufig Konfliktpotenzial bergen. Familien mit Auslandsbezug sollten zudem prüfen, welches Erbrecht Anwendung findet und ob eine Rechtswahl erforderlich ist. Auch steuerliche Folgen eines Wegzugs ins Ausland sollten frühzeitig berücksichtigt werden.

Nachfolgeplanung endet nicht mit der Vermögensübertragung

Nachfolgeplanung endet nach Auffassung des FPSB nicht mit der Vermögensübertragung. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht gehören ebenso dazu wie ein strukturierter Notfallordner mit wichtigen Dokumenten und Informationen zum digitalen Nachlass. Bei Immobilien empfiehlt der Verband mindestens eine notariell beglaubigte, besser noch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht. Für Menschen, die Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen möchten, kann zudem die Gründung einer Stiftung bereits zu Lebzeiten sinnvoll sein.

„Eine durchdachte private Nachfolgeplanung verbindet die rechtliche Gestaltung der Erbfolge mit steuerlicher Vorausschau und persönlicher Vorsorge“, sagt Kleyboldt. „Wer rechtzeitig beginnt, kann Vermögen im Sinne der eigenen Wünsche weitergeben, Steuern reduzieren und Angehörige im Ernstfall entlasten.“ Zudem gelte: „Der größte Fehler in der privaten Nachfolge ist nicht die falsche Gestaltung, sondern das Aufschieben.“


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